Stephanskirchen – „Was genau ist unter Instandsetzungsarbeiten zu verstehen?“ Diese Frage wollten zwei Stephanskirchnerinnen mit Blick auf die Gartenlauben in der Westerndorfer Filze beantwortet haben.
Seit 20 Jahren gibt es für die Gartenlauben in der Westerndorfer Filze ein Duldungskonzept des Landratsamtes und der Gemeinde. Die damals schon bestehenden Lauben werden geduldet, dürfen instandgesetzt und repariert werden. Am Heimgarten- und am Wandlweg sind in festgesetzten Gebieten kleinere Neubauten erlaubt. Das alles sei, so schreibt es Christian Hausstätter von der Bauverwaltung in seinen Unterlagen für die Gemeinderäte, damals auch allen betroffenen Grundstückseigentümern mitgeteilt worden.
Lauben-Fotos zur Dokumentation
Damit kein Laubenbesitzer schummelt, sich ein Wohnhäuschen dort hinrepariert, hat die Gemeinde damals Fotos der vorhandenen Lauben gemacht – von der Straße aus, denn die Grundstücke dürfen dafür nicht betreten werden. Deswegen sind die Fotos nur bedingt aussagekräftig, wenn es darum geht, Änderungen oder Erweiterungen nachzuvollziehen. „Im Einzelfall schwer nachvollziehbar“, heißt es dazu aus dem Bauamt.
Was sich auch in einem Prozess gegen den Landkreis als problematisch erwies. Damals hatte ein Ehepaar – die Frau war jetzt eine der Antragstellerinnen – gegen die Anordnung des Landratsamtes geklagt, das den Rückbau ihrer Laube gefordert hatte. Das Verwaltungsgericht sah zwar die Problematik, wollte damals daraus aber keine Duldung des Ist-Zustands ableiten.
Das war aber, wie sich in einem Gespräch mit den Antragstellerinnen herausstellte, durchaus Ziel des Antrags. Da aber hatte schon das Verwaltungsgericht sein Veto eingelegt und auch die Gemeinde und das Landratsamt stehen auf dem Standpunkt, dass bei eindeutig zu erkennenden Veränderungen gegenüber 1999 gegen diese auch baurechtlich eingegriffen werden kann.
Mittlerweile, so teilte es Hausstätter mit, hat das Landratsamt begonnen, am Wandlweg eine genaue Bestandsaufnahme zu machen, am Heimgartenweg ist diese schon abgeschlossen. Damit seien zumindest künftige Veränderungen zweifelsfrei nachzuweisen. Das gemeindliche Bauamt ist der Auffassung, dass auch alle anderen Lauben im Filzengebiet erfasst werden sollten, denn das Duldungskonzept erstrecke sich ja auch auf alle Lauben.
„Instandhaltung“ ist eindeutig definiert
Was bei Gebäuden mit Instandhaltung gemeint ist, ist relativ eindeutig definiert: Alle Maßnahmen, die nötig sind, die Funktionsfähigkeit eines Gebäudes zu erhalten. Hausstätter schlug vor, in Absprache mit dem Landratsamt zu prüfen, in wie weit das noch genauer beschrieben werden könnte oder muss. Und: Bei künftigen Wechseln der Eigentümer sollen die Grundstückskäufer möglichst schnell vom Duldungskonzept in Kenntnis gesetzt werden. Das spart Verdruss auf beiden Seiten.
Die Gemeinderäte waren mit dem Vorschlag einverstanden, stimmten ohne Diskussion zu.