Ortsgestaltung bei großem Siedlungsdruck

von Redaktion

Gemeinderat Stephanskirchen Nun kommt doch ein Bebauungsplan für Schloßberg Südost

Stephanskirchen – Erst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und danach die Bauvoranfrage oder doch lieber andersrum? So ganz einig und sicher waren sich die Gemeinderäte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause da nicht. Diskutiert haben sie dann kreuz und quer, abgestimmt letztlich doch zunächst über den Bebauungsplan „Schloßberg-Südost“ und dann über die Bauvoranfrage für die Wendelsteinstraße.

Auslöser für die Überlegungen, in Schloßberg-Südost einen Bebauungsplan aufzustellen, war die bereits erwähnte Bauvoranfrage. Denn diese landete Anfang Juli auf dem Tisch des Bauausschusses. Da war den Ausschussmitgliedern der Abstand der Gebäude zur Wendelsteinstraße zu gering. In der Zwischenzeit erreichten geänderte Planskizzen das Bauamt. Der Hauptbaukörper ist nun weiter weg von der Wendelsteinstraße, sieben Meter sind es nun. Allerdings sollen drei Carports nur 1,86 Meter von der Straße entfernt entstehen. Anton Forstner (CSU) gefiel diese Planung gar nicht. Zwei Einfamilienhäuser könne er sich auf dem Grundstück gut vorstellen, einen Vierspänner mit Carports so nah an der Straße nicht. Ein Dreispänner sei wohl möglich, dann sei auch auf dem Grundstück genug Platz für die Carports. Das sei aber wohl nur mit einem Bebauungsplan durchzusetzen. Den hatte das Bauamt – nach langer Abwägung und ausgiebiger interner Diskussion, wie Bürgermeister Rainer Auer (parteifrei) sagte – für nicht zwingend notwendig befunden. Der Dreispänner sei nun aber, so Auer, ein ganz neuer Blickwinkel, „da könnte sich ein Bebauungsplan doch lohnen“.

Für den Plan

Zeit nehmen

„Den brauchen wir da sowieso dringend“, findet Ludwig Demberger (SPD), denn der Siedlungsdruck in der Wendelsteinstraße, im Salinweg und generell in Schloßberg sei groß. Thomas Hoffmann (CSU) fand weniger und dafür größere Häuser nicht gut, dort sollten seines Wissens nach vier Häuser für Familien mit Kindern entstehen – und je größer die Häuser, desto weniger könnten Familien sie sich leisten. Letztlich einigte sich der Gemeinderat mehrheitlich darauf, einen Bebauungsplan aufzustellen – vermutlich einen qualifizierten, wie in der Umgebung – in dem unter anderem festgeschrieben ist, dass der Hauptbaukörper mindestens sieben Meter von der Straße entfernt sein muss, bei Nebengebäuden müssen es mindestens drei Meter sein. Die Zufahrt zu mehr als zwei Stellplätzen muss über eine gemeinsame Zufahrt auf das Grundstück erfolgen. Mehrheitlich einigte sich der Rat, die vorliegende Bauvoranfrage für ein Jahr auf Eis zu legen, damit die Gemeinde Zeit hat, den Bebauungsplan auszuarbeiten. Dr. Rolf-Jürgen Löffler (CSU) empfand das als Behinderung des Bauwerbers. Was der Bürgermeister trocken konterte: „Mag sein. Aber Ortsgestaltung ist unsere Aufgabe.“ Beide Abstimmungen – Bebauungsplan und Bauvoranfrage – gingen 12:5 aus. syl

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