4,5 Kilo Marihuana und ein falscher Pass

von Redaktion

Vor Gericht Nigerianer bei Einreise in Kiefersfelden als Drogenkurier aufgeflogen

Kiefersfelden/Rosenheim – Das Schöffengericht in Rosenheim verurteilte einen 26-jährigen Nigerianer wegen der Einfuhr und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Die Einreise nach Deutschland stand für den Nigerianer unter keinem guten Stern. Im Zug von Bologna Richtung München wurde er im Februar am Grenzübergang Kiefersfelden von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei machte die Beamten sein vorgelegtes Ausweispapier stutzig, das sich dann bei genauerer Betrachtung auch als sehr gute Fälschung herausstellte. Die ursprüngliche Personendatenseite war entfernt und durch eine gefälschte ersetzt worden.

Daraufhin sei der 26-Jährige, der angeblich zum Autokauf nach Deutschland kommen wollte, wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und Urkundenfälschung festgenommen und aus dem Zug entfernt worden, sagte der zuständige Sachbearbeiter vor Gericht.

Große Menge und hoher Wirkstoffgehalt

Die Pechsträhne des Nigerianers, der einen Aufenthaltstitel in Italien hat, hielt jedoch weiter an. An der Endhaltestelle in München wurde das Reinigungspersonal auf einen herrenlosen Rollkoffer aufmerksam. Beim Öffnen fanden sich neben Kleidung auch knapp 4,5 Kilogramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 6,7 beziehungsweise 6,4 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC). Die Spur führte zum Angeklagten.

Der habe auch gleich eingeräumt, dass er den Koffer dabei gehabt habe, sagte der polizeiliche Sachbearbeiter. Angeblich habe er das Gepäckstück in Bologna von einem Unbekannten bekommen. Erst während der Fahrt sei er per Anruf darüber informiert worden, dass sich Marihuana darin befinde. Als er von den Drogen erfahren habe, habe er den Koffer im Zug von sich weggestellt, „weil ich nichts damit zu tun haben wollte“.

Fingerabdrücke auf allen drei Päckchen

Diese Darstellung passte jedoch nicht zu den polizeilichen Ermittlungen. Demnach wurden die Fingerabdrücke des Angeklagten auf allen drei Marihuana-Päckchen gefunden. Auch die Handyauswertung, die unter anderem zwei Fotos des Angeklagten mit Koffer auf dem Bahnsteig in Bologna erbrachte, fanden die Ermittler im Kontext mit der Aussage des Angeklagten nicht stimmig. Darüber hinaus war auch der angebliche Anruf nicht nachweisbar.

Für die Anklagevertretung war der Tatvorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben bestätigt. Der Angeklagte habe bereits zu Fahrtbeginn gewusst, dass Betäubungsmittel im Koffer sind und die habe er selber reingetan.

„Ein anderes Szenario ist nicht vorstellbar“, stellte Staatsanwalt Felix Ziemer fest und beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Bei Marihuana handle es sich zwar um eine weiche Droge, aber der Wirkstoffgehalt sei überdurchschnittlich hoch und damit strafschärfend zu werten, sagte er an die Schöffen gerichtet. Damit erhöhe sich die Gefahr der Nebenwirkungen, wie beispielsweise Psychosen, die einen ein Leben lang begleiteten.

50000 Euro Erlös

für 15000 Joints

Der Stoff hätte für etwa 15000 Joints gereicht und einen Verkaufserlös von etwa 50000 Euro erzielen können. Der Tatkomplex der unerlaubten Einreise und Urkundenfälschung war im Hinblick auf die zu erwartende Strafe zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Verteidiger Maximilian Hoh hob das frühe Geständnis seines Mandanten und sein kooperatives Verhalten hervor und plädierte für eine milde Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Auch im Hinblick darauf, dass sein Mandant nicht vorbestraft sei und bereits seit über fünf Monaten in Untersuchungshaft sitze. Das Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Fiedler wertete das Geständnis sehr zugunsten des Angeklagten, auch wenn er ohnehin hätte überführt werden können. Es sei anzunehmen, dass er als Kurier gehandelt habe und nicht selbst verkaufen wollte, hieß es in der Urteilsbegründung. Cannabis gelte zwar als weiche Droge, doch die geringe Menge sei um das 38-Fache überschritten.

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