Anklage: Wucher wegen Schloss

von Redaktion

Eine Vogtareutherin wurde von einem Schlüsseldienst um über 600 Euro geprellt. Der falsche Angeklagte kommt vorerst davon. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Das Verfahren in Rosenheim wurde mit Blick auf Verfahren in Stuttgart und Essen eingestellt.

Vogtareuth – Am Abend des 14. April 2018 stellte eine 36-Jährige aus Vogtareuth beim Nachhause kommen erschrocken fest, dass sie ihre Hausschlüssel bei den Eltern, bei denen sie zu Bewuch gewesen war, liegengelassen hatte. Müde und erschöpft konnte und wollte sie nicht erneut die weit über 400 Kilometer fahren. Auch der Hausmeister konnte ihr nicht mit einem Generalschlüssel helfen.

In ihrer Not erfragte sie über die Auskunft einen Schlüsseldienst. Von einem Callcenter weiter vermittelt, meldete sich ein solcher und versprach binnen einer Stunde Abhilfe zu schaffen.

Nach der angegebenen Zeit erschien ein Monteur, erfragte die Umstände, ließ sich den Ausweis mit Adresse zeigen und machte sich ans Werk. Binnen 20 Minuten war das Schloss geöffnet, ein neuer Zylinder eingebaut und der Mann präsentierte die Rechnung.

Die junge Frau fiel aus allen Wolken, als der Monteur ihre eine Rechnung über 1627 Euro präsentierte. Weder war ihr die Summe einleuchtend, noch hatte sie so viel Geld verfügbar. Der Mann ließ sich noch ein wenig herunter handeln. Schließlich aber hatte sie mittels Bargeld und Überweisung 1155 Euro bezahlt. Für eine Leistung, für die nach Ansicht von Experten ein Preis um die 400 Euro angemessen ist. Eine Anzeige ließ nicht lange auf sich warten. Der Angeklagte saß recht gelassen den Vorwürfen gegenüber. Er selber, so sein Verteidiger, Rechtsanwalt Falk Lange, sei gar nicht vor Ort gewesen. Diese Arbeit habe ein anderer Monteur verrichtet, der für den oberbayerischen Raum zuständig ist. Er selber sei ausschließlich im Raum Stuttgart tätig. Nachdem die Frau den Angeklagten als Täter nicht wieder erkannte und ihm auch unverwechselbare optische Merkmale fehlten, konnte diesem der Vorgang nicht zweifelsfrei zugewiesen werden. Selbstverständlich kannte er den wirklichen Täter, mit dem er früher einmal zusammengearbeitet habe. Aus dieser Zeit habe der wohl auch noch einen Rechnungsblock gehabt, der Namen und Adresse des Angeklagten trug.

Ein Angeklagter, drei laufende Verfahren

Weil gegen den Angeklagten sowohl in Stuttgart wie auch in Essen ähnliche Anklagen erhoben und Ermittlungen durchgeführt werden, stellten Gericht und Staatsanwaltschaft im Hinblick auf diese Verfahren das hiesige nach § 154 StPO ein. Es soll ein Gesamtpaket geschnürt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den tatsächlichen Täter, dessen Identität und Adresse sie nun kennt. Das Gericht verwies darauf, dass bereits bei der telefonischen Order die zu erwartende Rechnungshöhe abgefragt werden sollte.

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