Wirbel um Stadelvordach geht weiter

von Redaktion

Gemeinde Frasdorf hält Entscheidung für falsch und lässt sich weiter juristisch beraten

Frasdorf – „Wir haben bisher keine Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes München, worauf sich das Urteil zum Stadel in Ebnat stützt“, berichtete Bürgermeisterin Marianne Steindlmüller dem Frasdorfer Gemeinderat bei seiner letzten Sitzung. „Solange diese Begründung nicht vorliegt, werden wir in dieser Sache nichts unternehmen. Wir halten das Urteil für falsch, wollen aber keine Gerichtsschelte machen.“ Wie berichtet wurde der Bescheid der Gemeinde Frasdorf, nach dem der Stadel an der Sagbergstraße im Frasdorfer Ortsteil Ebnat zurückgebaut werden müsse, vom Verwaltungsgericht in München aufgehoben.

Auf gesamter

Breite asphaltiert

Bürgermeisterin Steindlmüller konkretisierte, dass die Forderung der Gemeinde in diesem Bescheid nicht laute, den Stadel zurückzubauen, sondern lediglich das Dach, das in den Straßenraum über der Gemeindestraße hineinrage. Die Gemeinde habe dem Eigentümer beim Gerichtstermin einen Vergleich angeboten, dass das überstehende Dach auf Kosten der Gemeinde zurückgebaut werde, das wurde von der Gegenseite abgelehnt. Offensichtlich habe das Gericht seine Entscheidung hauptsächlich darauf gestützt, dass der geforderte Rückbau nicht in genauen Maßen angegeben wurde, sondern lediglich pauschal angeordnet wurde. Dabei sprach das Gericht wiederholt vom Rückbau des gesamten Stadels, der aber sei von der Gemeinde zu keinem Zeitpunkt gefordert worden, betroffen sei lediglich das Vordach. Entgegen den Angaben des Besitzers sei der Stadel nicht auf der Denkmalschutzliste der Gemeinde, einer Veränderung stünden also aus Denkmalschutzgründen keine Gründe entgegen.

Die gesamte Sagbergstraße wurde in den letzten Jahren vollkommen erneuert und der Sagberg als letzter Bezirk in der Gemeinde Frasdorf an die Kanalisation angeschlossen. Während vor dem Ausbau der Sagbergstraße die damalige Straße deutlich schmaler und nur wenig von dem überstehenden Stadeldach betroffen war, sei nun – nach dem Ausbau im Zuge der Kanalbauarbeiten – die ganze Breite der gemeindeeigenen Straße asphaltiert worden. Damit rückte die Straße – auf gemeindeeigenem Grund – näher an den bestehenden Stadel heran. Dabei sei das Vordach schon immer in den Straßenraum gestanden, wurde aber nicht als Gefährdung angesehen. Nach dem Ausbau stelle das überragende Vordach nun jedoch eine ernsthafte Gefährdung vor allem für höhere Fahrzeuge dar, die auf den Sagberg müssen. Am Berg, oberhalb von Ebnat, befinden sich das Jugendbildungshaus Haslau und das Hotel Chiemsee Chalet mit jeweils häufig wechselnden Gästen; beide touristischen Einrichtungen haben einen Ziel- und Quellverkehr, dessen ungehinderter Fluss an der künstlichen Engstelle der Gemeindestraße eingeschränkt ist.

Diese Engstelle werde durch eine Hinweisbake unterhalb des Vordaches erzeugt, die die Straße so verengt, dass ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Zusätzlich parke der Besitzer seinen Privatwagen so, dass das Heck in die Straße hineinragt und damit die Fahrbahn weiter verengt.

Der Gemeinderat hatte keinerlei Verständnis für die Entscheidung des Gerichtes, ließ sich aber zu keiner Schelte hinreißen. Die Gemeinde Frasdorf wird den Eingang des Urteils des Verwaltungsgerichts München abwarten, sich eingehend juristisch beraten lassen und dann neu entscheiden. Die Verwaltung hält die Zustellung eines weiteren Bescheides mit genauen Vorgaben zum Rückbau des Daches in Zentimetern für möglich, die Zweckentfremdung der öffentlichen Straße als „privat-eigenen Parkraum“ will die Gemeinde nicht länger dulden.

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