Stephanskirchen – Manchmal funktioniert es eben nicht so, wie gedacht. Die Erkenntnis gewann der Stephanskirchener Rat in seiner jüngsten Sitzung. In Högering waren bei der letzten Erweiterung des Bebauungsplanes die Höhenlagen für die sechs Parzellen individuell festgelegt worden, da das Gelände von Südosten nach Nordwesten abfällt. Auf der am tiefsten gelegenen Parzelle sollte der Fußboden des Erdgeschosses 499,75 Meter über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Bei Bau der Erschließungsstraße stellte sich heraus, dass diese bei exakt 500 Metern über NN liegt, wo sie auf die private Zufahrt träfe. Also etwas höher, als der Erdgeschossfußboden sein durfte. Nicht praktikabel, auch wegen der Anschlüsse der Nachbargrundstücke, stellte das gemeindliche Bauamt fest. Auch der Planer der Grundeigentümer war offensichtlich zu diesem Schluss gelangt, denn dem Gemeinderat lag ein Antrag vor, die Höhenlage zu ändern. Tat der Rat einstimmig und zügig. Nun dürfen es 500,25 Meter über NN sein.syl