Raubling – Vom Holzmachen fuhr der 64-jährige Rentner am 20. März 2019 in Raubling nach Hause und wollte beim Wirt nur Zigaretten kaufen. Dabei, so berichtete er der Richterin Julia Haager, sei er in eine Geburtstagsfeier geraten. Dort hatte er dann gleich drei Fehler begangen.
Zwei Jahre vorher hatte er einen Infarkt erlitten, war operiert worden und hatte vier Bypässe erhalten. Seither solle er weder rauchen noch Alkohol trinken. Was er im Übrigen lediglich zum sonntäglichen Frühschoppen mit zwei Bieren täte.
An diesem Tag habe er in doppelter Hinsicht über die Stränge geschlagen und sei eben, zum Dritten, auch noch mit seinem Leicht-Roller nach Hause gefahren. Dort sei er dann kontrolliert worden.
Neun Vorstrafen und offene Bewährung
Weil die Fahrstrecke recht kurz gewesen war, hätte es mit einer Geldstrafe sein Bewenden haben können, wenn, ja wenn der Rentner nicht bereits neun Einträge im Bundeszentralregister sein Eigen nennen würde. Fast alle wegen Fahrens ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss. Darüber hinaus stand er noch unter offener Bewährung wegen seiner letzten Fahrt ohne Führerschein. Haftstrafen hatte er auch schon verbüßt.
Nicht zu Unrecht sprach die Staatsanwältin im Falle des Angeklagten von Unbelehrbarkeit. Sie forderte eine Haftstrafe von sechs Monaten, die sie im Falle des Rentners auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt sehen wollte.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christoph Michel, verwies darauf, dass es fraglos ein großer Fehler seines Mandanten gewesen sei. Dass der Strafantrag der Staatsanwältin sicherlich angemessen sei. Angesichts des Alters und der wahrlich angeschlagenen Gesundheit seines Mandanten möge das Gericht doch prüfen, ob nicht eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung doch noch möglich sei.
MPU schon mehrfach nicht bestanden
Einen ordentlichen Führerschein werde sein Mandant in diesem Leben ohnehin nicht mehr erwerben können. Die medizinisch-psychologische Untersuchung habe er bereits mehrfach nicht mehr bestanden. Und es schade ihm sicherlich nicht, wenn er nun gezwungen sei, etliche Zeit zu Fuß zu gehen. Aber ein Grund, ihn ins Gefängnis zu stecken, sei doch nicht wirklich zu erkennen.
Richterin Haager ließ in diesem Fall – ausnahmsweise, wie sie betonte – noch einmal Gnade vor Recht ergehen: Sechs Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich habe er eine Geldbuße von 1500 Euro zu entrichten. In Monatsraten von 50 Euro „damit Sie lange daran denken, dass Sie unter Bewährung stehen.“