Behinderte Frau sexuell missbraucht

von Redaktion

Schöffengericht Haftstrafe auf Bewährung für den Fahrer eines Behinderten-Busses

Raubling/Bad Aibling – Täglich werden die behinderten Mitarbeiter der Wendelstein Werkstätten in Raubling von ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück gebracht. Als Busfahrer des Kleinbusses einer Raublinger Transportfirma brachte ein 67-Jähriger diese täglich von und zu ihrem Arbeitsplatz.

Im Oktober 2018 gegen 16.30 Uhr befanden sich mehrere Kleinbusse im Hof der Werkstätten, um die Betreuten wieder nach Hause zu chauffieren.

Dabei wurde ein 56-jähriger Busfahrer aus Großkarolinenfeld Zeuge, wie der 67-jährige Rentner aus Bad Aibling, der im Nebenberuf diese Fahrten durchführt, eine 37-jährige, geistig behinderte Passagierin an den Brüsten streichelte, sie küsste und ihr dabei in die Hose fasste.

Das Opfer, eine Frau, die sich auf der geistigen Entwicklungsstufe einer Fünfjährigen befindet, war nicht in der Lage, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Der Zeuge meldete den Vorfall umgehend, sodass der jetzt Angeklagte sofort entlassen und vor Gericht gestellt werden konnte.

Geständnis bewahrt Opfer vor Aussage

Rechtsanwalt Alexander Kohut bat das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler um ein Rechtsgespräch. Dabei machte er deutlich, dass sein Mandant sich umfassend geständig zeige, damit der behinderten Frau eine Aussage vor Gericht erspart bleiben möge. Gleichzeitig würden sich somit eventuell nötige Gutachten erübrigen, welche das Opfer zusätzlich belasteten. Darüber hinaus erklärte sich der Angeklagte bereit, verbindlich einem Schmerzensgeld für das Opfer zuzustimmen. Unter dieser Voraussetzung war das Gericht bereit, eine allseits akzeptierte Verständigung vorzuschlagen.

Dem entsprechend beantragte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die, weil der Angeklagte auch nicht vorbestraft sei, zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger meinte, es könne es mit einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten sein Bewenden haben. Die Strafe sei zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht befand, dass sich diese sexuelle Nötigung fraglos auf der untersten sittlichen Stufe befunden habe. „Wenn Sie mit Ihrem Geständnis dieser Frau nun im Nachhinein nicht entgegengekommen wären, dann hätten wir Sie gnadenlos eingesperrt“ – so Richter Wolfgang Fiedler. 21 Monate Gefängnis setzte das Gericht zur Bewährung aus. Jedoch nicht ohne Verpflichtung zum Schmerzensgeld, dazu einem erheblichen Bußgeld und der Maßgabe, eine Therapie aufzunehmen.

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