Traunstein/Bad Endorf – Neben Drogen bewahrte ein 22-Jähriger in seiner Wohnung in Bad Endorf Waffen griffbereit auf – eine Softairpistole, eine CO2-Pistole nebst Munition, einen Teleskopschlagstock und ein Samuraischwert. Vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein erklärte er, die Liebe zu Waffen vom Vater zu haben. Den Schlagstock habe er in jugendlichem Leichtsinn gekauft, das Schwert sei stumpf. Die Kammer verhängte wegen Rauschgifttaten mit Waffen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete die Unterbringung zum Entzug an.
Auf den Angeklagten kamen Fahnder der Kripo Rosenheim im Frühjahr 2019 im Zug anderer Ermittlungen. So erfuhr die Polizei von einem Umschlagplatz für Betäubungsmittel in einer Wohnung in Bad Endorf. Polizisten postierten sich Anfang April 2019 vor dem Anwesen. Abends fuhr ein Pkw mit einer Frau am Steuer vor. Der Beifahrer stieg aus, betrat das Haus und kehrte nach etwa einer Minute zurück. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stießen die Ermittler auf drei Gramm Kokain, die der Mann soeben zum Grammpreis von 110 Euro beim Angeklagten gekauft hatte.
Mehr als ein Kilo Marihuana gelagert
Die Polizei verschaffte sich Zugang zur Wohnung des 22-Jährigen, der an seinem Computer saß. Die Beamten entdeckten offen herumstehende Verpackungen mit Betäubungsmitteln, eine Schuldnerliste und „Drogengeld in typischer Stückelung mit kleinen Scheinen“, wie ein Polizeizeuge berichtete. Der Angeklagte zeigte sich damals kooperativ, erzählte freiwillig von weiterem Rauschgift in der Wohnung und in seinem Wagen. Insgesamt wurden knapp 30 Gramm Kokain und mehr als ein Kilogramm Marihuana sichergestellt, dazu Tatmittel wie Handys und Laptop. Auch die Waffen wanderten in die Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft.
Der aus guten Verhältnissen stammende Angeklagte ließ die Vorwürfe von Staatsanwältin Andrea Litzlbauer über seinen Verteidiger, Peter Guttmann aus München, einräumen. Mit dem illegalen Handel habe er seine eigene Drogensucht finanziert. Über Hintermänner und seine Lieferanten leistete der 22-Jährige keine Angaben. Zu Fingerabdrücken und Genspuren seiner Freundin an den Rauschgiftverpackungen meinte er, sie wisse nichts von den Drogen und habe ihm lediglich beim Aufräumen der Wohnung geholfen.
Blutuntersuchungen nach der Festnahme des 22-Jährigen und Haargutachten bewiesen regelmäßigen, intensiven und auch zeitnahen Rauschgiftkonsum, vor allem von Kokain. Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee informierte, der therapiefähige und -willige Angeklagte habe im Alter von 15 Jahren mit Marihuana begonnen, Anfang 2017 dann mit Kokain und zudem ab und zu andere Substanzen genommen. Dr. Gerl attestierte dem in psychiatrischer Hinsicht voll schuldfähigen Angeklagten eine Abhängigkeit von Kokain und Cannabis. Die Voraussetzungen für Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsanstalt seien erfüllt.
Die für Verletzungen geeigneten Waffen seien griffbereit platziert gewesen, betonte Staatsanwältin Andrea Litzlbauer im Plädoyer. Der Strafrahmen für Handel mit Waffen liege bei fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die Betäubungsmittel seien nicht in den Verkehr gelangt. Der 22-Jährige habe sein Suchtproblem erkannt. Andererseits gingen die großen Mengen Drogen und die Waffen zu seinen Lasten. Fünf Jahre und sechs Monate Haft seien angemessen. Vor der Unterbringung seien 15 Monate Freiheitsstrafe zu vollziehen, forderte die Anklägerin.
Angeklagter will ein neues Leben beginnen
Von „einem minderschweren Fall“ des Drogenhandels mit Waffen ging Verteidiger Guttmann aus. Zu berücksichtigen seien zum Beispiel das freimütige Geständnis und das noch jugendliche Alter seines Mandanten. Er habe bisher ein vorstrafenfreies Leben geführt. Nach der Unterbringung wolle er ein neues Leben beginnen. Eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sei – neben der Unterbringung – ausreichend.
Im Urteil hob Vorsitzender Richter Erich Fuchs heraus, vor Antritt der Therapie müsse der Angeklagte noch sechs Monate im Gefängnis verbüßen. Das Handeltreiben sei „mit Waffen“ erfolgt. Waffen und gefährliche Gegenstände seien in unmittelbarer Nähe zu Drogen zur Verfügung gestanden. Es reiche aus, sie verwenden zu können. Eine „Absicht“, sie einzusetzen, müsse vom Gesetz her nicht bestehen. Gefährlichstes Teil sei aus Sicht des Gerichts der Teleskopschlagstock gewesen.
„Hoch angerechnet“ habe die Kammer den Hinweis des 22-Jährigen auf die Betäubungsmittel im Auto. Insgesamt sei die Kammer zu „einem minderschweren Fall“ gelangt. Beim Thema Unterbringung folgte die Kammer den Plädoyers. Bei erfolgreicher Therapie könne der Angeklagte nach zwei Jahren auf Bewährung entlassen werden, so die Ansicht des Gerichts. Das Urteil wurde mit Zustimmung der Staatsanwältin sofort rechtskräftig.