Rosenheim – Drei slowakisch/ungarische Diebe übten ihre Vergehen mit dem zwölfjährigen Sohn eines Bandenmitgliedes aus. Schleierfahnder an der A8 stoppten den Beutezug auf der Rückfahrt. Vor dem Schöffengericht in Rosenheim hatten sich drei Diebe aus dem slowakisch-ungarischen Grenzgebiet zu verantworten.
Geplündert hatten sie im Raum Stuttgart und Kirchheim/Teck. Agiert hatten sie allerdings zu viert. Der 34-jährige Slowake, ein gelernter Kfz-Mechaniker, hatte bei den Diebeszügen seinen zwölfjährigen Sohn dabei. Die Absicht dahinter: Der Auftritt mit einem Kind macht einen harmloseren Eindruck. In den Geschäften und Gaststätten, in denen das Quartett seine Straftaten verübte, lenkten zwei Täter in Anwesenheit des Kinds das Personal ab, während der dritte in Büro und Privaträumen nach Geld, Schmuck und EC-Karten suchte. Das gelang der Bande in fünf Fällen erfolgreich. Weil zweimal auch die Geheimzahl bei der Bank-Card zu finden war, plünderte das Trio auch die entsprechenden Konten.
Polizei beweist
guten Riecher
Dank der Schleierfahnder auf der A8, denen der schwarze BMW mit dem slowakischen Kennzeichen verdächtig vorkam, erreichte die Bande mit ihrer Beute nicht die Heimat. An der Autobahnausfahrt Rosenheim wurden sie gestellt und verhaftet.
Der größte Teil des Diebesguts konnte danach von der Polizei an die Eigentümer zurückgegeben werden. Bei der Festnahme war der Zwölfjährige nicht mehr dabei, seine aktive Teilnahme wurde aber durch diverse Videoaufnahmen bestätigt. Diesen Umstand hob der Vorsitzende Richter am Amtsgericht, Christian Merkel, besonders hervor. Die Einreise zum Zwecke diverser Diebstähle sei ohnehin vom deutschen Gesetzgeber mit besonderer Strafschärfung bedroht. Dass aber hierbei noch „Diebesnachwuchs“ trainiert worden sei, sei in besonderer Weise verwerflich. Zwei der Bandenmitglieder waren bereits in der Slowakei und in Österreich erheblich vorbestraft. Dies machte sich in der Strafzumessung entsprechend bemerkbar.
Deutliche Beweislage vor Gericht
In einem Rechtsgespräch waren die Verteidiger bemüht, bei einem umfassenden Geständnis Strafminderung zu erreichen. Viel war dabei nicht zu holen. Zu deutlich war die Beweislage, als dass die Staatsanwaltschaft das Trio nicht auch ohne Geständnis hätte überführen können. Lediglich eine Verkürzung des Verfahrens war so zu erwarten. Aber auch dies wird in aller Regel vom Gericht honoriert.
So sagte das Gericht den Angeklagten zu, bei einem Geständnis nicht über ein Strafmaß von drei Jahren hinaus zu gehen. Dabei würde das Ausmaß der jeweiligen Vorbestrafungen Beachtung finden.
So beantragte die Staatsanwältin gegen den ältesten, einen 54-jährigen ungarischen Landmaschinenmechaniker, der als Einziger weder in der Slowakei noch in Österreich oder Deutschland vorbestraft ist, eine Haftstrafe von 27 Monaten. Für den 34-jährigen Steinmetz, der bereits 15 Vorstrafen mitbrachte, hielt sie eine Gefängnisstrafe von 33 Monaten für angemessen. Der gleichaltrige Kfz-Mechaniker, ebenfalls der ungarischen Bevölkerung in der Slowakei zugehörig, sollte mit einer Haftstrafe von 30 Monaten bedacht werden.
Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Gabriele und Hans Sachse sowie Dr. Markus Frank stellten mit 21 beziehungsweise zweimal 25 Monaten Anträge, die den unteren Strafmaßen aus der Verständigung entsprachen.
Das Schöffengericht machte klar, dass bei derlei Vergehen eine Bewährungsstrafe in keinem Falle möglich wäre. Mit 24, 27 und 30 Monaten seien die Angeklagten, so Richter Merkel in seiner Urteilsbegründung, ohnehin noch gut davongekommen. Wobei der Steinmetz, der in hohem Maße drogenabhängig ist, die Chance bekommt, in einem geschlossenen Maßregelvollzug seine Drogensucht loszuwerden.