In Abersdorf kann gebaut werden

von Redaktion

Gemeinderat Breite Zustimmung für Änderung – Dörflicher Charakter soll bleiben

Riedering – Der Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Bebauungsplan Abersdorf. Vorab hatte Bürgermeister Josef Häusler (Wählergemeinschaft Söllhuben) noch einmal den Sachstand zusammengefasst. Vor knapp drei Jahren sei der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Abersdorf Nord-Ost gefasst worden. Normalerweise, so der Rathauschef, gäbe es zwei Auslegungen und dann den Satzungsbeschluss. Im vorliegenden Fall aber habe man mit der Behandlung der zweiten Auslegung in der Gemeinderatssitzung beinahe zwei Jahre gewartet.

Geschäft mit Einheimischem platzt

Die Verwaltung wurde im August telefonisch informiert, dass eines der Grundstücke, die im Bebauungsplan bezeichnet werden, nun doch nicht an den einheimischen Bauwerber übereignet werde. Damit könne aber auch kein Einheimischenvertrag mit dem Bauwerber für jenes Baugrundstück geschlossen werden und der „alte“ Bebauungsplan sei in diesem Punkt hinfällig. Nun könne man das Bebauungsverfahren komplett beenden oder aber für die restlichen überplanten Grundstücke weiterführen und den Auslegungs- und Satzungsprozess für diesen Teil fassen.

Ferdinand Feirer-Kornprobst, Architekt und Stadtplaner, ging zunächst auf die eingegangenen Stellungnahmen zur zweiten Auslegung ein. Die Regierung von Oberbayern mahnte an, dass der landschaftlichen Einbindung aufgrund der Ortsrandlange sowie der Baugestaltung eine besonders hohe Bedeutung zukommen, was aber, so Feirer-Kornprobst, bereits mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt worden sei.

Auch die Anmerkung der Bayernwerk AG Kolbermoor zur Berücksichtigung der Kabelverteiler bedürfe keiner Änderung des Bebauungsplans, sagte der Fachmann.

Einheimischenmodell nicht anwendbar?

Ein Bürger ließ die Gemeinde per Rechtsanwalt wissen, dass „anders als im übrigen Plangebiet“ in jenem Plangebiet „Wohnungen nicht zulässig seien.“ Der planungsrechtliche Ausschluss einer Wohnnutzung bedeute jedoch langfristig keine Möglichkeit für eine Nutzungsänderung, weswegen der Ausschluss der Wohnnutzung zu streichen sei. Feirer-Kornprobst hielt diesen Argumenten entgegen, dass es ursprünglich „Wunsch und Absicht des Bauherren“ war, eine gewerbliche Nutzung zu errichten. „Mit den Regelungen des Bebauungsplans solle eine gewisse Nutzungsmischung und […] der dörfliche Charakter gewährleistet werden.“ Insofern bedürfe es hier keiner Änderung des Bebauungsplans.

Eine zweite Stellungnahme betraf die telefonisch erfolgte Information, dass das ursprünglich geplante Bauvorhaben auf einem Grundstück innerhalb des Bebauungsplans nicht realisiert werden könne und somit das Einheimischenmodell hier nicht anwendbar sei. Feirer-Kornprobst hielt in der Abwägung fest, dass dementsprechend das betroffene Grundstück und die nördlich anschließende Ausgleichsfläche aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans herauszunehmen seien. Denn wenn das Bauvorhaben nicht realisiert werden könne, entfalle die Grundlage, das betroffene Grundstück im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Auf Nachfrage von Josef Lindner (Bürgerwahlgemeinschaft Neukirchen, BWGN) erklärte der Architekt, dass der Bebauungsplan und das gemeindliche Vorgehen aus städtebaulicher Sicht zulässig seien. Geschäftsleiter Dr. Andreas Uhlig fügte dem hinzu: „Wir sind alle davon ausgegangen, dass der einheimische Bauwerber das Grundstück bekommt.“

Im ursprünglichen Bebauungsplan war von zwei zu schaffenden Wohnhäusern die Rede gewesen. Bürgermeister Häusler ergänzte, dass ein solches Vorgehen keine Seltenheit sei, denn es bedeute weniger Aufwand. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse nachträglich doch noch ändern, könne das Grundstück im Rahmen einer einfachen Bebauungsplanänderung wieder als Baugrund in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Kostenaufteilung nach Flächengröße

Dr. Georg Kasberger (CSU) hakte bei den Kosten nach. Uhlig erklärte, dass die Bauwerber die Kosten in Abersdorf anteilig je nach überplanter Fläche übernehmen. Marianne Loferer (CSU) erinnerte daran, dass im nördlichen Teil des Ortsteils immer Gewerbe geplant gewesen sei, sodass der Bebauungsplan im nördlichen Teil so bleiben solle, wie er jetzt angelegt sei. Architekt Feirer-Kornprobst verlas erneut den Beschlussvorschlag, demzufolge das betroffene Grundstück und die Ausgleichsfläche aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans herauszunehmen seien.

Bis auf wenige Ausnahmen stimmten die übrigen Gemeinderäte für eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes. Das gleiche Abstimmungsergebnis ergab sich auch beim sogenannten Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

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