Stephanskirchen – Wenn im Ortsbild wieder Plakate mit lächelnden Gesichtern und Parteilogos zu sehen sind, ist klar: Bald steht eine Wahl an. Im Frühjahr kommenden Jahres ist es wieder so weit, am 15. März 2020 werden die Bürger zu den Kommunalwahlen an die Urnen gerufen. Im Vorfeld werden die Parteien wie immer mächtig Werbung machen für ihre Kandidaten. Auch wenn die digitale Ansprache der Wähler immer wichtiger wird, die klassischen Plakate gehören nach wie vor zum Instrumentarium der Wahlwerbung.
Wer viel plakatiert, wird wahrgenommen
Grundlage hierfür ist das Grundgesetz. Artikel 21 besagt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Das bedeutet: Sie sollen auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen – auch durch Werbung für Inhalte und Kandidaten vor einer Wahl. Das Problem ist: Das Streben nach Aufmerksamkeit führt zu einem gewissen Wildwuchs. Wer viel plakatiert, wird auch gut wahrgenommen, so die Logik.
Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde Stephanskirchen bestrebt, die Wahlwerbung in geregelten Bahnen zu halten. Die Spielregeln dafür sind an sich festgelegt: Im Jahr 2009 hat der Gemeinderat festgelegt, dass sich die Wahlwerbung auf die von der Gemeinde aufgestellten Wahltafeln beschränken soll. Die Parteien sollten eben nicht mittels Bauzaunbannern, Dreieckständern, Laternenschildern und sonstigen Werbeschildern für ihre Kandidaten und Ziele werben.
Zunächst hatte die Gemeinde damit Erfolg, die Parteien eine freiwillige Selbstverpflichtung unterschreiben zu lassen, berichtet Verwaltungsleiter Georg Plankl. Mangels Ortsverband hätten allerdings die Freien Wähler die Selbstbeschränkung nicht unterzeichnet und bei den letzten Wahlen wiederholt mit Bauzaunbannerwerbung auf ihre Kandidaten aufmerksam gemacht. Auch insgesamt habe die Disziplin über die Jahre nachgelassen, so Plankl. „Wir mussten feststellen, dass es zuletzt nicht mehr so recht funktioniert hat und haben das Thema im Haupt- und Finanzausschuss besprochen“. Dort habe die Verwaltung ihre Bedenken mit Blick auf die Kommunalwahlen 2020 geäußert. „Dabei treten auf der Kreistagsliste auch Parteien und Wählergruppierungen an, die keinen Ortsverband in Stephanskirchen haben, wie etwa die Freien Wähler, die ödp, die Linke oder die AfD. Mit diesen wurde keine Selbstbeschränkung unterzeichnet, insofern besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf“, sagte Plankl im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen.
Standorte sollen „großzügig“ sein
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss daher einstimmig, eine neue Vereinbarung zur freiwilligen Einschränkung der Wahlwerbung zu entwerfen, in der die Standorte der Wahlwerbetafeln genau aufgeführt sind. Diese Standorte sollen „großzügig festgelegt“ werden, heißt es im Beschluss. Die Gemeinde will dann jeweils einen Vertreter der Parteien und Wählergruppen des Ortsverbands auf Gemeindeebene und – soweit kein Ortsverband gegründet ist – einen Vertreter auf Kreisebene einladen, um die neue Selbstbeschränkung noch in diesem Jahr zu unterschreiben.