Rosenheim/Oberaudorf – Seit fünf Jahren reihte die 46-jährige Slowakin einen Betrug an den anderen. Sei es dass sie Wohnungen vermittelte und dafür Kautionen kassierte, ohne dass sie über eine solche verfügen konnte, sei es dass sie in Versandhäusern Waren bestellte, ohne diese jemals zu bezahlen, oder sei es dass sie, wie zuletzt, Hartz IV vom Jobcenter in Rosenheim bezog und daneben als selbstständige Kurierfahrerin ein ordentliches Einkommen erzielte.
Sie ließ um ihre finanzielle Situation zu verschleiern ihr Einkommen auf ein österreichisches Bankkonto anweisen, die Hartz IV-Unterstützung hingegen auf ein deutsches Bankkonto.
Aufgefallen war dies einer Vermieterin, welche die Miete für die Angeklagte vom Sozialamt überwiesen bekam und feststellte, dass ihre Mieterin offensichtlich trotzdem über ein beträchtliches Einkommen verfügen musste.
Oftmals zu
schnell unterwegs
Sie wies die Behörden darauf hin und damit platzte deren besonderes Konstrukt. Das brachte sie nun zum wiederholten Male vor das Gericht.
Dazu kam, dass sie als medizinische Kurierfahrerin immer wieder einmal zu schnell unterwegs war. Das kostete sie mehrmals ein einmonatiges Fahrverbot. Was sie – des einträglichen Jobs wegen – nicht daran hinderte ohne Rücksicht darauf weiterzufahren. So wurde sie daneben zweimal wegen Fahrens ohne Führerschein angehalten und verurteilt. Vor Gericht gab sie als Grund für ihre Verfehlungen eine herzzerreißende Geschichte über ihre todkranke Mutter wieder. Für die deshalb notwendigen Aufwendungen hätte das Geld hinten und vorne nicht gereicht. In der Sache war sie umfassend geständig. Wobei es aufgrund der Beweislage nichts zu bestreiten gab.
Vorgeführt wurde die Angeklagte aus der JVA Stadelheim, wo sie eine 19-monatige Haftstrafe von einer Verurteilung des Amtsgerichtes München aus 2018 verbüßt. In seinem Schlussvortrag verwies der Staatsanwalt auf die mehrfachen und einschlägigen Vorstrafen, auf die Tatsache dass die Angeklagte die Taten unter offener Bewährung begangen hatte und darauf dass sie diese Betrügereien über gezielt begangen hatte.
Die kriminelle Energie sei eminent und Mutter hin und Krankheit her, sie habe über Jahre hinweg bewiesen, dass Betrügereien zu ihrem Lebensstil gehören. Damit müsse nun endgültig Schluss sein. Nachdem hier etliche Vorverurteilungen einbezogen werden mussten, beantragte er eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Der Verteidiger verwies darauf, dass seine Mandantin durch ihr Geständnis dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe. Im Hinblick auf die vielfachen Einbeziehungen von Vorverurteilungen stellte er das Urteil in das Ermessen des Gerichtes.
Der Vorsitzende Richter Christian Merkel gestand der Angeklagten zu, dass sie angesichts der todkranken Mutter wohl unter erheblichem Druck gestanden habe. Andererseits müsse man bei ihr die Vorstrafensituation, die offene Bewährung und die Höhe des Schadens sehen. Das Schöffengericht verurteilte sie zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Dazu wird ein Widerruf der vorausgegangenen Bewährungsstrafe von zwölf Monaten kommen. Des Weiteren wartet auf sie sicherlich noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Wie sie vor Gericht eingestand, hat sie in den vergangenen Jahren in ihrer Selbstständigkeit weder Umsatz- noch Einkommenssteuer entrichtet. Keine rosigen Zukunftsaussichten.