Stephanskirchen – Die 27. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31. „Kragling“ wurde vom Gemeinderat gebilligt. Durch die Bebauungsplanänderung soll westlich des bestehenden REWE-Marktes ein „Sondergebiet Einzelhandel/ Drogeriemarkt“ festgesetzt werden. In der Zeit vom Donnerstag, 14. November, bis Montag, 16. Dezember, liegt die Bebauungsplanänderung in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden, also auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten, öffentlich aus. Während der Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.