Keine Klarheit bei der Kläranlage

von Redaktion

Anlage in Neubeuern läuft mit Duldung – Uneinigkeit über Lösung für die Zukunft

Neubeuern – Das Thema Kläranlage ist ein politischer Dauerbrenner in der Gemeinde. In den 70er-Jahren gebaut, müsste sie schon längst wieder modernisiert und erweitert werden. Es gibt allerdings Stimmen, die sich dagegen aussprechen und stattdessen für eine Kooperation mit Nachbarkommunen eintreten.

Das Ringen um eine zukunftsfähige Lösung hat dazu geführt, dass die Gemeinde seit 2017 keine „Gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser“ mehr hat. Die wird von der Aufsichtsbehörde, also vom Landratsamt, vergeben und gilt dann immer für 20 Jahre. Diese Erlaubnis lief vor zwei Jahren aus. „Im Moment wird vom Landratsamt die aktuell betriebene Anlage sozusagen geduldet. Wir erhalten jährlich eine Verlängerung der Erlaubnis, jüngst bis Ende 2020“, erläutert Neubeuerns Geschäftsführer Christoph Schneider.

Grenzwerte müssen
eingehalten werden

„Eine Kläranlage muss in ihrer Reinigungsleistung nach Ablauf der 20 Jahre wieder neuen umweltrechtlichen Anforderungen entsprechen und diverse sogenannte Überwachungswerte einhalten, also zum Beispiel wie viel Phosphor oder Stickstoff ins Gewässer eingeleitet werden darf“, so Schneider. Im Fall von Neubeuern bezieht sich die Einleitungserlaubnis auf den Sailerbach, ein Nebengewässer des Inns.

Nach Auskunft des Geschäftsführers gibt es im Marktgemeinderat Überlegungen, ob eine interkommunale Lösung mit einer der benachbarten Anlagen, also in Raubling, Rosenheim oder mit der Kläranlage Bockau auf Dauer nicht wirtschaftlicher wäre als eine Ertüchtigung der eigenen Anlage, die etwa 5,2 Millionen Euro kosten würde. Für eine solche Zusammenarbeit könnte Neubeuern sogar Fördermittel vom Freistaat bekommen.

Ganz so einfach ist das interkommunale Modell aber nicht: Zunächst müsste geklärt werden, ob tatsächlich Fördermittel fließen würden. Hierfür gibt es bestimmte Kriterien. Zusätzlich zu den Kosten für eine Druckleitung kämen Entschädigungen für Grundstückseigentümer hinzu. Außerdem müsste ein Pumpwerk gebaut werden und der Markt Neubeuern müsste sich bei einer anderen Anlage einkaufen. „Das würde bedeuten, dass man künftige Entscheidungen mittragen und mitbezahlen müsste“, sagt Schneider.

Parallel zu den interkommunalen Bestrebungen hat der Marktgemeinderat eine Vorzugsvariante für den Ausbau der eigenen Anlage beschlossen. Der entsprechende Bauplan liegt im Landratsamt beziehungsweise beim Wasserwirtschaftsamt zur Begutachtung vor. Künftig würde das Abwasser mittels „vorgeschalteter Denitrifikation“, also biologisch mithilfe von Mikroorganismen, gereinigt werden. Zudem würde die Kapazität von derzeit 4700 Einwohnerwerten auf 7500 Einwohnerwerte erweitert. Der Einwohnerwert (EW) bezeichnet die Anzahl der Einwohner, die im Einzugsgebiet einer Kläranlage leben. „Das heißt nicht, dass in nächster Zeit Tausende neue Einwohner nach Neubeuern ziehen. Gewerbebetriebe besetzen beispielsweise mehrere EW-Werte“, erklärt Schneider.

Ertüchtigung könnte
Bürger belasten

Seinen Worten nach ist die Variante Ertüchtigung insofern sensibel, als der Abwasserbereich nach dem Kommunalen Abgabengesetz eine sogenannte „Kostenrechnende Einrichtung“ ist, sprich über Gebühren und Beiträge auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen wären. Sollte es zur Modernisierung kommen, müsste nach dem endgültigen Beschluss des Gemeinderats noch eine Finanzierungsform gefunden werden, sagte Schneider im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen.

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