Leserforum
Recht auf eigene Meinung
Leserbrief zum Artikel im Lokalteil: „Infostand beim Aschauer Markt“.
Wenn Herr Neumüller auf seinem Grund und Boden einen Infostand der „Bürgerbewegung Aschau“ aufbaut, dann kann er das tun, auch wenn gerade der Aschauer Markt stattfindet. Bei uns gilt immer noch das Recht der freien Meinungsäußer