„Hasch gibt‘s ned nur bei uns“

von Redaktion

Patient baut Cannabis zur Schmerzlinderung an – Zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Rosenheim/Chiemgau – Chronisches Schmerzsyndrom bewegte einen 51-Jährigen zum Cannabisanbau. Eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten soll ihn davon überzeugen, nur auf medizinische Anweisung Cannabisprodukte zu nutzen. Seit seiner Kindheit ist der Feinmechaniker aus dem Chiemgau ein schmerz- und krankheitsgeplagter Zeitgenosse. Bereits als Kind war er Tumorpatient. So lebt er seit langem ohne Milz, man hat ihm eine Herzklappe implantiert. Als Osteoporosepatient mit erheblichem Wirbelsäulenschaden dazu, hörte er eines Tages, dass Cannabis- und Haschischprodukte wegen des Wirkstoffes THC seine Beschwerden lindern könnten. Dann aber beging er einen großen Fehler: Anstatt sich um eine medizinische THC-Therapie zu bemühen, züchtete er sich im Jahre 2018 selber sechs Cannabispflanzen, die er dann erntete. Zur Schmerzlinderung rauchte er manchmal abends wieder einen Joint.

Als bei der Polizei bekannt wurde, dass in der Nachbarschaft ein Mann Cannabis züchtete und dessen Produkte angeblich an einen Minderjährigen verkaufte, wurde bei diesem eine Hausdurchsuchung veranlasst.

Dominoeffekt

tritt in Kraft

Und nun trat der – bei Drogenermittlern hinreichend bekannte – „Domino-Effekt“ in Kraft. Die Mutter in der Wohnung des so Durchsuchten teilte den Beamten mit: „Den Hasch gibt’s ned nur bei uns. Der Nachbar dort drüben züchtet auch selber Cannabis!“ So stieß man auf den Angeklagten, durchsuchte ebenfalls dessen Haus und der Haschisch-Hund erschnüffelte im Heizungskeller etwa 800 Gramm von der verbotenen Substanz.

Vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler erläuterte er seine Krankengeschichte und dass er eben daraus seine Motivation für die Aufzucht dieser verbotenen Pflanze bezogen hatte.

Sein Krankheitsbild belegte er mit entsprechenden Attesten. Gleichwohl erklärte er, sich für die Zukunft um eine medizinisch zugelassene THC-Therapie zu bemühen.

Die Staatsanwältin zeigte sich angesichts der Umstände beeindruckt. Zumal feststand, dass der Angeklagte weder mit der Droge Handel getrieben hatte, noch in irgendeiner Weise vorbestraft sei.

Weil es sich aber doch um eine erhebliche Menge gehandelt hatte, müsse sie auf einer Haftstrafe von 18 Monaten bestehen. Diese könne jedoch wegen der Situation des Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Paul Vogl, verwies nachdrücklich auf die leidvolle Situation seines Mandanten, der sich durchaus im Klaren sei, welch großen Fehler er begangen habe.

Er bat das Gericht um eine moderate Strafe, ohne selber einen Antrag zu stellen.

Das Gericht verhängte eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dazu ein Bußgeld von 1000 Euro. Ein Bewährungshelfer soll ihm dabei behilflich sein,Schmerzlinderungauch mittels THC-Therapie auf legalem Wege zu erreichen.

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