Erst die Rückmeldung abwarten

von Redaktion

Satzung über Erschließungsbeiträge in Eggstätt zurückgestellt

Eggstätt – Einstimmig schlossen sich die Gemeinderäte Eggstätts in ihrer jüngsten Sitzung dem Beschlussvorschlag Bürgermeisters Hans Schartner (überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) an, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zurückzustellen. Anlass dieses Vorgangs war die Aussage Schartners, dass man sich rechtlich absichern wolle. Man wolle „eine schlüssige Begründung“ vom Bayerischen Gemeindetag und der Rechtsaufsichtsbehörde. Im Vorfeld schon hatte die neue Regelung zur Abschaffung der Straßenausbeiträge für Wirbel in der Hartseegemeinde gesorgt. 16 Straßen wären nämlich von der Regelung betroffen. Zweiter Bürgermeister Christian Glas (Freie Bürger Eggstätt, FBE) hatte heuer im März eine schriftliche Erklärung verlesen, in der es unter anderem hieß, dass es unklar sei, wie die Gesetzeslage und vor allem die Finanzierung dieser Straßenerschließungskosten ab April 2021 aussehen. Der Gemeinderat hatte deshalb beschlossen, einen Fachanwalt zur Bewertung der Rechtslage hinzuziehen und von einem Baubeginn für die bereits geplanten Straßen abzusehen.

Unterschriftenliste
überreicht

Eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Strebs – nein danke!“ überreichte kurz darauf eine Liste mit 272 Unterschriften gegen die geplanten Straßenausbaumaßnahmen. Der Fachanwalt empfahl in einem Schreiben Anfang August eine endgültige Herstellung bis 2021. Der Gemeinderat verständigte sich schließlich im September auf einen Gebührenerlass mit entsprechender Abänderung der Haushaltssatzung (wir berichteten). Schartner erklärte, dass sich der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung für ein Absetzen des Tagesordnungspunkts – Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen – ausgesprochen habe. Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser ergänzte, dass der Bauausschuss die rechtliche Absicherung einer Satzungsverfassung in schriftlicher Ausfertigung von Bayerischem Gemeindetag und Rechtsaufsichtsbehörde gefordert habe. Ohne weitere Diskussion schlossen sich die Gemeinderäte daraufhin dem Beschlussvorschlag an, die Satzungsänderung zurückzustellen und die behördliche Rückmeldung abzuwarten.

Wofür werden Straßenausbaubeiträge erhoben?

Bei den Straßenausbaubeiträgen handelt es sich um Geld, das Kommunen von Anwohnern verlangen, wenn sie Ortsstraßen verbessern oder erneuern.

Die Gebühren hatte der Landtag auf Druck der Freien Wähler rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft (wir berichteten). Bei Altfällen gilt derzeit die Regelung, dass diese noch bis zum 1. April 2021 auf die Anlieger umgelegt werden können, wenn ihre erstmalige technische Herstellung nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

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