„Was ist nicht öffentlich am Nordzulauf?“

von Redaktion

Debatte um Brenner-Nordzulauf führt zu Streitigkeiten innerhalb des Gemeinderates

Großkarolinenfeld –Für viel Wirbel im Vorfeld sorgt eine von Bürgermeister Bernd Fessler anberaumte nicht öffentliche Gemeinderatssitzung in der Gemeinde Großkarolinenfeld. Das Thema der Sitzung ist brisant: Es geht um den Brenner-Nordzulauf.

Die Vorgehensweise des Bürgermeisters wird dabei von den Freien Wählern (GBV), Marga Knorek, Sepp Lausch und Dr. Erwin Gutsmiedl, scharf kritisiert. Den OVB-Heimatzeitungen liegt dazu ihr Schreiben vor.

Darin fordern die Gemeinderäte, dass die Öffentlichkeit bei der betreffenden Sitzung am kommenden Montag, 18. November, zugelassen werden soll: „Mir ist nicht klar, welche Informationen bekannt gegeben werden sollen, die so brisant oder geheim sind, dass diese der Bürger nicht erfahren darf“, sagt Gemeinde- und Kreisrat Sepp Lausch.

Bürgermeister Bernd Fessler reagierte auf Nachfrage zunächst etwas irritiert und berief sich auf Artikel 52, Absatz 2, der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern: Darin ist festgelegt, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden darf, wenn „Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“. Das sei immer dann der Fall, wenn beispielsweise Grundstücksangelegenheiten oder sonstige Belange, die der Nichtöffentlichkeit erforderlich machen, behandelt werden.

Dies könnte laut Fessler am Montag durchaus der Fall sein. Nähere Details lieferte er zunächst jedoch nicht. Im Laufe des gestrigen Nachmittags ergänzte er auf Nachfrage seinen Entschluss, die Sitzung als nicht öffentlich zu deklarieren, dahingehend: Grundstücksangelegenheiten und persönliche Angelegenheiten würden besprochen werden. Sobald möglich soll es aber eine öffentliche Sitzung geben, versichert Fessler.

Denn in der Bürgerversammlung wurden zwei Anfragen gestellt, die in einer öffentlichen Sitzung als Anträge behandelt werden müssen.

Wilfried Schober, Sprecher des Bayerischen Gemeindetags, erläuterte gegenüber unserer Zeitung, dass es nicht ausreiche, einfach nur auf Artikel 52 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu verweisen.

Es müssen Gründe für die Geheimhaltung genannt werden, bestätigt Schober. Solche Gründe könnten eben Grundstücksverhandlungen oder Planungsrechte, die in der Sitzung diskutiert werden, sein.

Sepp Lausch teilte den OVB-Heimatzeitungen mit, dass es noch keine konkrete Trasse in Bezug auf den Brenner-Nordzulauf gebe. Folglich könne man auch noch nicht über detaillierte Grundstücksangelegenheiten diskutieren.

Ergebnisse öffentlich
präsentieren

Der Bürgermeister habe zwar vereinzelte Beispiele genannt, die er zunächst nicht öffentlich besprechen möchte, für Lausch sei das jedoch kein Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen. „Das widerspricht meinem demokratischen Sinn“, sagt Lausch. Er hätte es für sinnvoller gefunden, eine öffentliche Sitzung einzuberufen, die dann wiederum in eine nicht öffentliche unterteilt werden könnte.

Fessler wiederum erklärt, dass in Kürze sowieso eine öffentliche Sitzung zu dem Thema Brenner-Nordzulauf einberufen werde. „Jetzt ist es halt mal diese Reihenfolge“, begründet Fessler seine Entscheidung.

Es sei in diesem speziellen Fall sinnvoller, Dinge vorab in einer nicht öffentlichen Sitzung zu klären, um in der öffentlichen Sitzung wiederum die Ergebnisse präsentieren zu können.

In Sachen Brenner-Nordzulauf habe die Gemeinde zwar Mitspracherecht, die letzte Instanz habe in diesem Fall vermutlich aber das Eisenbahnbundesamt, mutmaßt Schober.

Wenn generell Uneinigkeit darüber bestehe, ob eine Sitzung öffentlich oder nicht öffentlich abgehalten werden soll, können Gemeinderatsmitglieder beim Landratsamt (Kommunalaufsicht) die Angelegenheit übrigens prüfen lassen, erklärt der Sprecher des Gemeindetags.

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