Jetzt kommt der Automat

von Redaktion

Flintsbacher Gemeinderat diskutiert über Parkplatzgebühren am Steinbruch

Flintsbach – Zum wiederholten Mal stand die Gebührenerhebung für den Wanderparkplatz am Steinbruch in Flintsbach auf der Tagesordnung des Flintsbacher Gemeinderats. Nach intensiver Diskussion entschied sich der Gemeinderat schließlich mit 11:3 Stimmen für die Gebührenerhebung. Die Höhe der Parkgebühren wurde noch nicht festgelegt.

Bereits vor mehreren Wochen erklärten die Grundstückseigentümer des Wanderparkplatzes in Flintsbach ihre Absicht, künftig eine Parkgebühr erheben zu wollen. Schließlich stellen sie ihre Grundstücke zur Verfügung und sorgen bis heute, ohne eine große Entschädigung dafür zu erhalten, für einen einwandfreien Betrieb des Platzes.

Auch die Gemeinde gehört, wenn auch nur mit einem sehr geringen Anteil, zu den Eigentümern. „In anderen Touristenregionen, wie zum Beispiel am Samerberg, werden schon seit längerer Zeit Gebühren erhoben“, erklärte Gemeinderat Martin Antretter (CSU) in der letzten Sitzung, der selber auch zu den Parkplatzeigentümern gehört.

In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde von den Eigentümern um eine 100-prozentige Kostenübernahme gebeten. Als Ausgleich sollen ihr dann 50 Prozent der Einnahmen zufließen. Diesen Wunsch stimmte der Gemeinderat – wie berichtet – in seiner Septembersitzung allerdings nicht zu.

Als Alternative wurde vom Gemeinderat vorgeschlagen, dass sowohl Ausgabe als auch Einnahmen zwischen der Gemeinde und den Eigentümern zu je 50 Prozent aufgeteilt werden.

Ende Oktober erreichte die Gemeinde ein abgeändertes Angebotsschreiben inklusive eines Vertragsentwurfs der Eigentümer die Gemeinde.

Nun erklärten sich die Eigentümer dazu bereit, sich an der Beschaffung zweier Münzparkautomaten einmalig zu 50 Prozent zu beteiligen.

Die Einnahmen sollen wieder zu 50 Prozent geteilt werden. Die Folgekosten, der Unterhalt sowie die Verkehrssicherungspflicht verbleiben jedoch in Gänze bei der Gemeinde.

Dabei sind einige Fragen bislang noch nicht hinreichend geklärt. Sie betreffen unter anderem die Überwachung der Gebührenzahlung, die Leerung beziehungsweise Betreuung der Automaten, die Ersatzbeschaffung oder auch die Klärung von Versicherungsthemen, zum Beispiel nach Vandalismus.

Vertrag soll
geschlossen werden

Einige Gemeinderäte befürchten, dass Wanderer möglicherweise auf gebührenfreie Parkplätze in der Nähe ausweichen könnten. Andere Gemeinderäte sind der Meinung, dass man sich dem Ansinnen der Eigentümer auch nicht verschließen kann.

Schließlich stimmte die Mehrheit der Gemeinderäte dem Abschluss eines Vertrages mit der Eigentümergemeinschaft zu.stv

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