Gemeinde trotzt dem Landratsamt

von Redaktion

Riedering Achtfamilienhaus in Ortsmitte sorgt für Missstimmung

Riedering – Dreimal abgeblitzt: Schon im Dezember 2018 hatte ein Bauwerber eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Achtfamilienhauses mit Tiefgarage anstelle der bestehenden Wohn- und Nebengebäude in der Ortsmitte bei der Verwaltung eingereicht, die der Bauausschuss mit großer Mehrheit ablehnte.

Ebenso wurde ein zweiter Entwurf im Juni negativ beschieden, und in der jüngsten Bauausschusssitzung erteilte der Ausschuss nun zum dritten Mal der Bauvoranfrage bis auf die Gegenstimme Josef Lindners (Bürgerwahlgemeinschaft Neukirchen) nicht das gemeindliche Einvernehmen.

Landratsamt lässt
die geplante
Gebäudehöhe zu

Bauamtsleiter Michael Fellner fasste die Chronologie zusammen. So habe nach der Ablehnung des ersten Entwurfs ein Gespräch im Landratsamt stattgefunden, bei der das Mahrfamilienhaus als genehmigungsfähig in Aussicht gestellt wurde, „wenn das Bauvorhaben mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss mit maximal 1,50 Meter Kniestock ausgeführt wird.“ Anwohner hingegen baten in einem Schreiben, „die Höhenentwicklung auf zwei Vollgeschosse und einen Kniestock mit 0,5 Meter zu reduzieren. Auch wurde um Prüfung einer Veränderungssperre gebeten.“ Die Bauvoranfrage entspreche den Absprachen des Landratsamtes, so Fellner.

In der Sitzung vom Juni dieses Jahres hatte der Bauausschuss auch die zweite Bauvoranfrage in verkürzten Ausmaßen abgelehnt. Daraufhin ging im September bei der Verwaltung ein Schreiben des Landratsamtes ein, in dem es unter anderem hieß, dass ein Vorhaben gemäß §34 Baugesetzbuch dann zulässig sei, „sofern es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“

Bei einem Ortstermin seien die Vertreter des Landratsamtes zur Überzeugung gelangt, dass sich das neue Bauvorhaben nicht an dem vor ihm liegenden Café, einem „Ausreißer… einem Neubau mit massiver Kubatur und hohen Traufhöhen“ auszurichten habe, sondern am Nachbargebäude Alter Wirt mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss. Demzufolge sei das Einfügekriterium – zwei Vollgeschosse und Kniestockhöhe maximal 1,5 Meter – erfüllt. Das Landratsamt habe abschließend mitgeteilt, so Fellner weiter, dass es beabsichtige, „das verweigerte Einvernehmen zu ersetzen.“

Bis zum 15. Dezember könne der Bauausschuss erneut über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden. Bürgermeister Josef Häusler (Wählergemeinschaft Söllhuben, WGS) fügte hier an, dass das Landratsamt eine Fristverlängerung bis zur Sitzung gewährt habe. Josef Lindner beantragte, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wie vom Landratsamt empfohlen. Häusler hakte nach, wo für Lindner der Unterschied zwischen dem Café und dem Alten Wirt sei. Lindner erklärte, dass die Erschließung des Cafés nicht gesichert sei.

Gemeinde nimmt
Wohngebiet als
Bezugspunkt

Wolfgang Pilger (SPD) befand, dass für ihn die hinter dem Bauvorhaben liegende Bebauung, überwiegend Einfamilienhäuser, der Bezugspunkt sei. Ähnlich äußerte sich Johann Wagenstaller (WGS): Das Wohngebiet hinter dem Bauvorhaben sei maßgebend, ein solch hoher Neubau vor dieser Siedlung sei für ihn „baulich nicht vertretbar.“

Dominik Simmerer (CSU) erklärte das Bauvorhaben als „ehrlich gesagt zu hoch.“ Häusler erklärte, der gleichen Meinung zu sein und nicht der Ansicht des Landratsamtes folgen zu wollen. Mit der Gegenstimme Lindners lehnten daraufhin die übrigen Mitglieder des Bauausschusses ab, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Nun liegt der Ball beim Landratsamt. Das wird den Bauantrag für das Achtfamilienhaus vermutlich genehmigen.

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