Stephanskirchen – Die Förderung ist lukrativ. Allerdings ist die Gesamtfördersumme begrenzt. Wer zuerst kommt, mahlt also zuerst beim Förderprogramm „Marktplatz der biologischen Vielfalt“. Damit sollen (ehemalige) Landwirte und private Grundstücksbesitzer dazu gebracht werden, Biotope zu verbinden und mehr Arten auf ihren selbst genutzten oder verpachteten Wiesen und Äckern wachsen zu lassen. Das hilft etwa Bienen, die wichtig sind für den Menschen.
Diplom-Agraringenieur Thomas Schwarz geht davon aus, dass der Gemeinderat bei Bedarf eine Erhöhung ab dem Haushaltsjahr 2021 beschließt. Zunächst genehmigte dieses Gremium 20000 Euro für das kommunale Blühflächen-Konzept im Jahr 2020.
Zehn Kommunen in
Bayern ausgewählt
Im Foyer des Rathauses Stephanskirchen erklärte der Gesellschafter-Geschäftsführer des Beratungsunternehmens „Landimpuls, Gesellschaft für regionale Entwicklung mbH“ aus Regenstauf, das Programm der „Biodiversitätsstrategie Marktplatz der biologischen Vielfalt“ weiter: Die Gemeinde muss für die Leistungen von Landimpuls und deren fachlichen Einschätzungen zumindest im Jahr 2020 nichts bezahlen. Denn Stephanskirchen ist als eine von zehn Kommunen im Freistaat für dieses Programm ausgesucht worden.
Die Gemeinde und die Interessierten schließen eine auf fünf Jahre angelegte Vereinbarung – doppelte Förderung etwa zusätzlich durch die EU ist teils möglich. Für diese Dauer sind die Zahlungen entsprechend der Förderbestimmungen gesichert. Fünf Jahre sind eine übliche Frist, zudem verlieren Ackerflächen danach dauerhaft den Status als Acker. Wer Grund-Eigentümer oder -Bewirtschafter innerhalb der Gemeinde ist, kann von drei unterschiedlichen Förderungen profitieren. Zum einen von der Wiesen-Meisterschaft, dann von der Arten-Anreicherung Grünland und schließlich vom Förderbestandteil Saum-Strukturen. Allen Bestandteilen gemein ist, dass die Antragsteller zunächst beraten werden. Fachpersonal erstellt eine Bestandsanalyse. Eine eventuelle Bodenbearbeitung muss genehmigt werden. Das Mähgut muss abtransportiert werden. Mulchen, Chemieeinsatz und Düngen, auch mit Jauche, sind verboten. Die Kosten für der Region entsprechendes Saatgut werden von der Gemeinde erstattet.
Wer im Frühjahr ansät, muss die Förderung bis Mitte Februar 2020 beantragen. Fachpersonal prüft und genehmigt Flächen und Anträge. Anmeldungen für die Wiesen-Meisterschaft sind ab Februar 2020 sinnvoll und alle anderen Anträge ganzjährig möglich. Die Mindestgröße der Grundstücksflächen oder -teilflächen beträgt jeweils 1000 Quadratmeter.
Geldpreise für die
schönsten Wiesen
Bei der Wiesen-Meisterschaft vergibt die Gemeinde Geldpreise für die schönsten Wiesen mit einem idealtypischen, artenreichen Pflanzenbestand. Bei der Arten-Anreicherung Grünland reicht es, wenn zunächst einzelne Streifen etwa mit dem Grubber bearbeitet werden und dort Mähgut von passenden anderen Grünflächen aufgebracht wird, um neue Pflanzen auf die Fläche zu bekommen.
Pro Hektar bezahlt die Gemeinde für das Umgestalten im ersten Jahr 200 Euro. In den Folgejahren werden Prämien für die Wettbewerbsbesten ausgeschüttet. Üblicherweise entlang von Wegen sollten die mindestens fünf Meter breiten Säume aus den Äckern herausgelöst werden.
Für diese nicht mehr genutzten Flächen gibt es dann auch keine Subventionen mehr etwa von der Europäischen Union (EU). Dafür bezahlt die Gemeinde mit 30 Cent pro Quadratmeter und Jahr „relativ viel, weil das als Anreiz gedacht ist“, wie Schwarz erläuterte. Wichtig ist, dass die Verbundstruktur von Lebensräumen erhalten bleibt.