Neubau oder Denkmalschutz?

von Redaktion

Gemeinderat Nussdorf: Diskussion über ein Zuhäusl in Überfilzen

Nußdorf – Nach langer Diskussion und mit einem Stimmverhältnis von acht zu fünf Stimmen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Überfilzen. Grund für die Kontroverse: ein altes, denkmalgeschütztes „Zuhäusl“ soll dem Neubau weichen.

Denkmalschutz
als Hindernis

Glücklich schätzen kann sich sicherlich derjenige, der ein renoviertes altes Haus besitzt. Ob auch derjenige sich glücklich schätzen kann, der Besitzer eines baufälligen, jedoch unter Denkmalschutz stehenden Hauses ist, ist fraglich. Vor dieser Frage standen Brigitte und Leo Dettendorfer aus Nußdorf-Überfilzen, die Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens sind, zu dem besagtes Zuhäusl gehört. Am First ist die Jahreszahl 1829 zu lesen. Ob es sich um das Baujahr handelt weiß Leo Dettendorfer nicht, da es leider keine zuverlässigen Unterlagen für das Gebäude gibt. In der Liste der Baudenkmäler ist dazu verzeichnet: „Überfilzen 2. Zuhaus, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit giebelseitiger Laube, gewölbtes Erdgeschoss mit Backofen und Darre, Firstpfette bez. 1829. Nachqualifiziert.“

Die eigentliche Wohnung liegt im Obergeschoss. Die Zimmerdecke ist niedrig, sodass der Bewohner den Kopf einziehen muss; die Menschen waren früher halt nicht so groß. Die Holztreppe ist schmal, der Abort befindet sich an einer Ecke des Balkons. Ein Schild warnt vor dem Betreten des Hauses, denn die Balkenkonstruktion ist morsch, an einigen Stellen ist sie bereits eingebrochen und muss abgestützt werden. Irgendwann, nicht mehr feststellbar wann, wurde um das gemauerte Haus ein Holzschuppen gebaut, in dem landwirtschaftliche Geräte untergestellt und Brennholz gelagert wurden. Die Bretter sind locker, von Wind und Wetter gekennzeichnet, morsch.

Zustand war schon
1978 schlecht

Dettendorfer, der das Anwesen 1978 übernommen hat, sagt dazu: „Das Zuhaus war bereits bei der Übernahme in einem schlechten baulichen Zustand und ist über die Jahre baufällig geworden.

Mittlerweile ist das Gebäude massiv einsturzgefährdet.“ Eine Renovierung kommt für die Eheleute nicht in Frage, weil sie zu viel Geld und Arbeit in das Haus stecken müssten. Eine Nutzung des Gebäudes ist aufgrund der Baufälligkeit und des Gebäudezuschnittes für die Eigentümer nicht mehr möglich. Nun ist der Denkmalschutz am Zug und muss noch dem Abriss zustimmen oder verweigern.

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