Streit um Kühlbox landet vor Gericht

von Redaktion

Richter sieht sich außer Stande, einen Schuldspruch zu fällen

Aschau – Eine 54-jährige Frau stand in Rosenheim vor Gericht, weil sie eine Kühltruhe gestohlen haben soll. Das jedenfalls behauptete ihre 95-Jahre alte Mitbewohnerin in einem Haus in Aschau. Was die ganze Geschichte kompliziert macht: Insgesamt gibt es drei Bewohner in dem Haus und einen gemeinsam genutzten Dachboden. Die komplizierten Zugangsverhältnisse sorgten letztlich für Reibereien. Denn auf den Dachboden gelangt man nur durch die Wohnung einer älteren Dame (95). Als diese im September 2018 zu einem Urlaub nach Kroatien reiste, verwendete sie für die Reise eine Kühlbox. Zwei weitere ließ sie auf dem Dachboden zurück. Die Frau berichtete, dass nach ihrer Rückkehr eine der Boxen fehlte. Die Angeklagte wiederum habe wegen einer Reise nach Norddeutschland eine Hundetransportbox gebraucht, die auf dem Dachboden verstaut war. Da die ältere Dame verreist war, fragte sie den dritten Mitbewohner, einen 52-jährigen Koch, um Hilfe. Dieser verfügte über den Schlüssel zur Wohnung der älteren Dame – und damit zum Dachboden. Also sperrte er ihr auf.

Als nun die alte Dame nach ihrer Rückkehr eine Kühlbox vermisste, vermutete der 52-Jährige, die Angeklagte habe sie gestohlen. Im Februar dieses Jahres hatte die 95-Jährige schließlich Anzeige erstattet.

Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhob die Angeklagte durch ihren Rechtsanwalt Thomas Schumann Einspruch. Sie bestritt den Vorwurf energisch. Sie hätte das Korpus Delicti weder gesehen noch benutzt.

Eine Reihe von

Unstimmigkeiten

So kam die Geschichte ans Amtsgericht Rosenheim vor die Strafrichterin Julia Haager. Dort ergaben sich eine Reihe von Ungereimtheiten. So erinnerte sich die 95-Jährige an eine Reihe von Details nicht mehr. Allerdings war sich der 52-Jährige sehr sicher, dass die Angeklagte eben jene Kühlbox vom Dachboden mitgenommen habe. Er konnte sich aber an viele andere, gleichermaßen ins Auge fallende Umstände und Dinge nicht mehr erinnern. Der Verteidiger merkte zudem an, dass es sich bei der Kühlbox um einen sehr alten, nahezu wertlosen Gegenstand gehandelt habe – schon deshalb könne das Verschwinden desselben nicht als Straftat behandelt werden. Darüber hinaus seien die Beschuldigungen so widersprüchlich, dass nur ein Freispruch in Frage komme. Das wiederum sah der Staatsanwalt anders. In seinem Schlusswort erklärte er, dass er dem 52 Jahre alten Zeugen glaube. Deshalb beantragte er, eine Geldstrafe von 1200 Euro gegen die Angeklagte zu verhängen.

Die Richterin Haager sah sich allerdings außer Stande in dem durchaus komplizierten Fall einen Schuldspruch zu fällen. Zu groß blieben letztlich die Zweifel – sodass eine Entscheidung gegen die Angeklagte unmöglich sei. Zumal die Geschädigte angegeben hatte. Außerdem habe die Geschädigte erwähnt, dass sie ihre Anzeige bereits zurücknehmen wollte. Die Angeklagte wurde also freigesprochen.

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