Sogar die Sonneneinstrahlung geprüft

von Redaktion

Gemeinderat Riedering befürwortet Pläne für das Sondergebiet Lebensmittelmarkt

Riedering – Nur zwei Gegenstimmen für den Flächennutzungsplan und eine Gegenstimme für den Bebauungsplan – so endete nach eineinhalbstündiger Debatte der Tagesordnungspunkt „vorhabensbezogener Bebauungsplan für das Sondergebiet Lebensmittelmarkt Riedering südöstlich der Mehrzweckhalle“. Sebastian Hamberger (Wählergemeinschaft Söllhuben, WGS) erklärte gleich zu Beginn, dass er gegen die Entscheide stimmen werde, ebenso stimmte Josef Lindner (Bürgerwahlgemeinschaft Neukirchen, BWGN) gegen den Flächennutzungsplan.

Der Supermarkt und die Standortfrage beschäftigen schon seit Jahren die Gemeinde. Schließlich sprachen sich in einem Bürgerentscheid im Oktober vergangenen Jahres die Mehrheit der Riederinger für Edeka als Betreiber aus (wir berichteten).

Gehweg ist
Aufgabe des Investors

Architekt und Stadtplaner Ferdinand Feirer-Kornprobst erläuterte die Einwände. Matthias Pummerer (Freie Wählergemeinschaft Riedering, FWGR) hakte bei der Stellungnahme des Hoch- und Tiefbauamtes nach, warum die Aufwertung der Kreisstraße dem Landkreis zu vergüten ist. Geschäftsleiter Andreas Uhlig erklärte, dass der Landkreis für das Abtreten von Grund eine einmalige Summe bekäme. Bürgermeister Josef Häusler (WGS) fügte hinzu, dass der Gehweg Aufgabe des Investors sei, dass aber beispielsweise beim Schneeräumdienst die Gemeinde die Baulast trage.

Bei der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde entbrannte die nächste Debatte. Hamberger befürwortete statt der geplanten Zufahrt auf der Nordseite eine Zufahrt auf der Südseite, während Josef Loserer (FWGR) eine Zufahrt von Westen her besser fand. Feirer-Kornprobst entgegnete, dass diese Variante wegen der Gebäudelänge schwer umzusetzen sei. Pummerer befand, dass die Tiefgarage stärker genutzt werden solle. Wenn diese nicht nur von den Parteien der Wohnungen und Büros über dem Supermarkt, sondern auch von den Angestellten des Supermarkts und eventuell auch von den Kunden des Marktes, dann bräuchte man oben weniger Fläche versiegeln. Eine Ansicht, der die Gemeinderäte nach langer Diskussion geschlossen zustimmten.

Josef Lindner fand es schade, dass der Bolzplatz, der sich auf der Westseite anschließt, geopfert werde. Dieser sei also weniger wichtig als der Supermarkt. Das Lob, das die BUND-Ortsgruppe Stephanskirchen-Riedering der zusätzlichen Wohnbebauung auf dem Supermarkt als Beitrag zur sinnvollen und flächensparenden Doppelnutzung aussprach, sorgte für Stirnrunzeln bei einigen Gremiumsmitgliedern.

Auch von Bürgerseite kamen einige Einwände. In einem Schreiben, dem sich fünf Personen angeschlossen hatten, wurde gefordert, dass der geplante Fußweg auf der Südseite des Marktes auf Gemeindegrund und nicht auf Privatgrund fortgeführt werden solle. Uhlig stellte klar, dass es seit jeher der Wunsch des Gremiums gewesen sei, einen Fußweg von Mitterfeld Richtung Kindergarten, Schule und Mehrzweckhalle zu schaffen. Der Weg, so der einstimmige Beschluss, soll nun über Gemeindegrund laufen.

Verschattung
ein Thema

Die Einmündung Rosenheimer Straße/Söllhubener Straße/Tinninger Straße sei ein neuralgischer Punkt in Riedering, wie es in einer zweiten Stellungnahme hieß. Auch sei verstärkte Lärmbelästigung durch den Liefer- und Kundenverkehr zu erwarten. Diese Ansicht teilte auch das Gremium und verständigte sich darauf, einen Verkehrsplaner einzuladen.

Im Vorfeld der Planungen war bereits eine Stellungnahme eines Planungsbüros für Verkehrstechnik eingeholt worden. In einem weiteren Schreiben ging es um die zu erwartende Verschattung. Hierzu hatte Architekt Feirer-Kornprobst eine Besonnungsstudie erstellt, mittels der am 17. Januar und am 22. September jeweils der Sonnenstand zu unterschiedlichen Tageszeiten dargestellt wurde. Bei der Präsentation stellte sich heraus, dass die Verschattung für den betroffenen Grundstückseigner wegen der Mehrzweckhalle im Westen höher ist, als die durch den geplanten Neubau im Süden.

In einem weiteren Schreiben war die Rede von einem massiven Einfluss auf Lebensstättenschutz für geschützte Tiere. Feirer-Kornprobst hielt diesem Einwand entgegen, dass bereits im Vorfeld in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung durchgeführt wurde, die eine Beeinträchtigung für Tier- und Pflanzenarten ausschloss.

Dass die Ortsmitte mit bereits bestehenden Geschäften zerstört werde, wurde ebenfalls in einem Schreiben angesprochen. Feirer-Kornprobst hielt diesem Argument entgegen, dass es nach dem Landesentwicklungsplan Bayern zulässig sei, zur Sicherung der Nahversorgung für die Gemeinde den geplanten Lebensmittelmarkt zu realisieren. Das Gremium stimmte meist mit großer Mehrheit für alle vom Architekten vorgelegten Beschlüsse, die Änderungen werden in einen neuen Bebauungsplan aufgenommen. Dem Auslegungsbeschluss des ersten vorhabensbezogenen Planes stimmten bis auf Hamberger alle Gemeinderäte zu.

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