Vogtareuth – Empört stellt eine 25-jährige Hausfrau fest, dass der Behindertenparkplatz eines Discounters im August 2018 besetzt ist. Flotten Schrittes näherte sich eine Kundin, welche sie darauf hin anspricht: „Sind Sie denn behindert?“ Und als diese nicht reagiert: „Ist Ihnen schon klar, dass Sie auf einem Behinderten-Parkplatz parken, wo Sie nichts zu suchen haben?“
Das führte zu einem Streitgespräch, das immer weiter ausartete. Als die Angeklagte Anstalten machte, das Auto mit dem Handy zu fotografieren, kam es zu einem Handgemenge zwischen den Damen, bis – wie die Anklage lautete – die 25-Jährige der Falschparkerin auf den Kopf schlug.
Vor Gericht bestritt die Angeklagte, die behindert ist, nicht, dass es zu gegenseitigen Beleidigungen und Schlägen kam. Dazu sei sie von der Falschparkerin Dritten gegenüber als „Drecksjunkie“ beleidigt worden.
Das Opfer, eine 46-jährige Angestellte, erklärte, sie sei an dem Parkplatz angeschnauzt worden. Es gäbe auch ein Video, wie die Angeklagte auf ihren Mann losgeht. Tatsache sei, dass die Angeklagte bei den Schlägen ihr Handy in der Hand gehabt und sie damit am Kopf getroffen habe. Daher hätten auch die Verletzungen gerührt.
Immer wieder auf Behindertenparkplatz
Sie bestätigte, dass sie immer wieder auf diesem Parkplatz ihr Auto abstelle. „Es ist ja immer nur kurz.“ Nachdem sie mehrmals auf den Ruf der Angeklagten eingehen wollte, warnte sie die Vorsitzende Richterin Julia Haager davor, sich eine Anzeige wegen übler Nachrede zuzuziehen.
Der Ehemann der 46-Jährigen bestätigte, dass er die Angeklagte daran gehindert habe, ihr Kfz-Kennzeichen zu fotografieren. Er habe auch ein Video gefertigt. Dieses wurde vorgeführt. Allerdings war darauf keine Körperverletzung zu sehen. Im Gegenteil forderte da die Angeklagte den Ehemann auf, sein Verhalten zu rechtfertigen.
Zwei Zeugen berichteten, dass sie mitbekamen, dass die Frauen einen Streit hatten. Sie hätten aber nur Bruchstücke mitbekommen.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Dürr, verwies – wie die Staatsanwältin – auf das übergroße Strafverfolgungsinteresse des Ehepaares. Die Schläge bestritt er nicht, aber: Es sei durchaus möglich, dass es sich um Notwehr gehandelt habe.
Für die Richterin war es außer Frage, dass die Angeklagte unnötigerweise zugeschlagen habe. Dass sie dabei über die Maßen provoziert worden sei, ließ die Richterin die Strafe mit zehn Tagessätzen am absolut untersten Rand ansetzen. Dazu beklagte sie, dass am zweiten Verhandlungstag das Ehepaar nicht mehr erschienen war. „Ich hätte den beiden gewaltig ins Gewissen geredet!“