Stephanskirchen – Der Stephanskirchener Gemeinderat hat jetzt beschlossen, für den Bereich „Landlmühle-Süd“ eine Ortsabrundungssatzung aufzustellen. In der Zeit von Donnerstag, 19. Dezember, bis Montag, 27. Januar, liegt der Satzungsentwurf mit Begründung in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09 im ersten Stock, während der allgemeinen Dienststunden, also auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten, für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können die Bürger Stellungnahmen zur Satzung in der Gemeinde abgeben.