Grundschule

Informationen zur Einschreibung

von Redaktion

Schechen – Der Termin zur Schuleinschreibung der Grundschule Hochstätt ist am Mittwoch, 11. März 2020: Für das Schuljahr 2020/21 sind alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden oder die, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind, anzumelden. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind zurückstellen zu lassen. Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, werden nicht automatisch schulpflichtig. Eltern können sich von der Schule beraten lassen. Die Erziehungsberechtigen entscheiden dann, wann sie ihr Kind einschulen lassen möchten. Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30. September 2013 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2020 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind folgende Nachweise mitzubringen und vorzulegen: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme des Kindes an der Schuleingangsuntersuchung.

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