Eggstätt – Einstimmig sprach sich der Eggstätter Gemeinderat für die Änderung der Satzung zum Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aus. Eine Neufassung der Satzung war erst im Februar erlassen worden. Die Feuerwehr hatte daraufhin der Kirche für die Absicherung der Fronleichnamsprozession über 600 Euro berechnet, was von der Kirchenverwaltung moniert wurde. Bürgermeister Hans Schartner (Überparteiliche Wählergemeinschaft) hatte auf der Bürgerversammlung vor knapp einem Monat eine diesbezüglich neuerliche Änderung der Satzung und die Rückzahlung der Einsatzgebühren in Aussicht gestellt. Nachdem auch der Bayerische Gemeindetag auf die Möglichkeit einer Satzungsänderung hingewiesen habe, so Schartner, werde nun dahingehend umformuliert, dass „von ortsansässigen sozialen oder kirchlichen Einrichtungen in Fällen der Verkehrsabsicherung, zum Beispiel beim Sankt-Martins-Umzug, bei der Fronleichnamsprozession oder Ähnlichem“ kein Kostenersatz verlangt werde. Trotz einer kurzen Debatte im Gremium, ob eher der Begriff „gemeinnützig“ zu verwenden sei, beließ es der Gemeinderat schließlich doch bei der zuvor angedachten Formulierung und stimmte der Satzungsänderung geschlossen zu.elk