Obing – Ausführlich setzten sich die Obinger Gemeinderäte in ihrer Sitzung mit der Zukunft des ehemaligen „Gasthofs Kufner“ auseinander. Das Gebäude steht zwar nicht unter Denkmalschutz, ist aber aufgrund seiner Lage an der Ortsdurchfahrt und seiner historischen Bausubstanz ortsbildprägend. Auch wenn die B 304 in absehbarer Zeit nicht mehr an dieser Stelle verlaufen wird, wird die Wasserburger Straße zentral für den Ort Obing bleiben – und das Kufner-Gebäude hat hier einen hohen Wiedererkennungswert.
Anlass für die intensive Besprechung der Pläne des jetzigen Besitzers, der Eigentümergemeinschaft Schausbreitner, war der Antrag auf Änderung des dort gültigen Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Mitte.
Das Anwesen
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Die Eigentümergemeinschaft Schausbreitner beabsichtigt, das Anwesen abzubrechen und mit etwas verändertem Grundriss neu aufzubauen. Im Erdgeschoss sollen eine Tagespflegeeinrichtung und eine Sozialstation untergebracht werden, darüber zehn Seniorenwohnungen und vier weitere Wohnungen.
Bürgermeister Sepp Huber (FW) betonte, sein Ziel sei die Erhaltung des ortsbildprägenden Charakters des Anwesens. Dazu müssten vorrangig die Möglichkeiten zum Erhalt der historischen Bausubstanz und zur Bestandssanierung genauer geprüft werden. Erst wenn man hier zu keinem umsetzbaren Ergebnis komme, sollte beraten werden, welche Vorgaben im Zuge der Bebauungsplanänderung für einen Neubau insbesondere bezüglich der Fassadengestaltung gemacht werden müssten, damit der Gemeinderat dieser Änderung zustimmen kann.
Die Diskussion im Gremium entzündete sich zunächst an der Frage, wie sinnvoll die Erhaltung des Bestandsgebäudes sei, wenn man die Erfordernisse berücksichtige, die sich aus der Notwendigkeit der Einbindung in die Gesamtplanung für die Ortsmitte entsprechend dem IKEK-Ortsentwicklungskonzept ergeben. Unabdingbar sei in diesem Zusammenhang die Unterbringung von möglichst vielen Parkplätzen in einer Tiefgarage, so die mehrfache Aussage.
Richard Mitterer und Florian Maier von der CSU und Andreas Voderhuber (BL) bezweifelten, dass im Bestand die Erfordernisse hinsichtlich der Nutzung als Seniorenwohnanlage, aber auch bezüglich der Unterbringung der Stellplätze und der Freiraumgestaltung zu erfüllen seien und stellten die Vorzüge eines Neubaus heraus.
Vertrauen in
Handwerker vor Ort
Nur in einem Neubau könne im Erdgeschoss die sehr wünschenswerte Betreuungseinrichtung für Senioren rentabel realisiert werden, war auch die Meinung von Fanni Mayer (CSU). „Wir sollten schon Vertrauen haben zu einem erfahrenen hiesigen Handwerksmeister, dass er die Gestaltung nach historischem Vorbild hinkriegt“, suchte sie Bedenken der Neubauskeptiker zu zerstreuen. Armin G. Plank (PAO) dagegen untermauerte sein Plädoyer für die Erhaltung zumindest des Hauptteils des historischen Originals mit Bildern von weiteren fürs Obinger Ortsbild charakteristischen Gebäuden und Beschreibung der wichtigsten Charakteristika der im Stil der Ithakerhöfe ausgeführten Gebäude – da sind unter anderem die kleinen niedrigen Fenster unter dem Dach, die hohen neugotischen Fenster im Bereich der Dachauffaltung, das Mauerband unter den Fenstern, die symmetrische regelmäßige Anordnung der Fenster.
Plank zeigte sich überzeugt, dass man Bestandserhaltung und Neubau kombinieren und damit die Ansprüche an sinnvolle Nutzung des Gebäudes und Einbindung in die Ortsgestaltung erfüllen könne. Unterstützt wurde diese Überzeugung von Franz Pürner (CSU), der als konkretes positives Beispiel für sinnvolle Nutzung historischer Bausubstanz die durch Max Ober renovierte und ausgebaute Mauerberger-Villa anführte. Ortsheimatpfleger Ludwig Bürger plädierte dafür, sich auf die Aufgabe zu konzentrieren, genaue Vorgaben zur Gestaltung des Bauvorhabens zu machen. Ihm gehe es insbesondere um die Fassade auf der Süd- und Ostseite, um die regelmäßige Anordnung der Fenster und den Verzicht auf Balkone sowie die Verlegung der Tiefgarageneinfahrt auf die Nordseite. Im einstimmigen Gemeinderatsbeschluss wurde erst einmal festgehalten, dass vorrangig der Erhalt und die Bestandssanierung oder eine Teilsanierung zu verfolgen sei. Sollte dies zu keinem vernünftigen Ergebnis führen, sollten Vertreter des Gemeinderates mit den Bauherren und weiteren Fachleuten beraten, wie die Vorstellungen des Gemeinderates bei einem Neubau positiv umgesetzt werden können.