Kehrtwende im Leben führt zu Bewährung

von Redaktion

Gericht Chat einer Jugendlichen bringt 21-Jährigen vor Jugendschöffengericht

Rosenheim – Der Chatverkehr einer psychisch angeschlagenen 15-Jährigen brachte einen 21-Jährigen ums Haar ins Gefängnis. Die deutliche Kehrtwende in seiner Lebensführung verschaffte ihm eine letzte Chance und eine Bewährungsstrafe.

Von Anfang 2017 bis Mitte 2018 war nicht die Zeit des jungen Mannes, der im Jugendschöffengericht auf der Anklagebank saß. Zweimal war er verurteilt worden. Im September 2017 wegen eines Einbruches, im Juni 2018 wegen sexuellem Übergriff und Drogenvergehen. Insgesamt verurteilte ihn damals der auch jetzt vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur zu einem Jahr Einheitsjugendstrafe, die das Gericht zur Bewährung aussetzte.

Whatsapp über
Drogenlieferung

Das neuerliche Verfahren kam ins Rollen, weil eine damals 14-Jährige aus einer Erziehungsanstalt für Mädchen ihrer Freundin in einer Whatsapp-Nachricht über Drogenkontakte in dem Institut mit einem „Kumpel der die Drogen liefert“ berichtete.

Diese meldete dies an das Institut, das der Sache selbstverständlich nachging. Dabei wurde der Angeklagte als Besucher identifiziert und die Ermittlungen nahmen ihren Lauf. Bei einer Durchsuchung der früheren Wohnung des Beschuldigten im Landkreis fand sich ein Notizbuch, in welchem er fein säuberlich alle seine Drogengeschäfte – er verkaufte Cannabis – aufgelistet hatte.

Weil diese illegalen Aktivitäten vor der Verurteilung im Juni 2018 stattfanden, waren diese „einbeziehungsfähig“ und wogen nicht so schwer, wie Taten, die nach dieser Verurteilung stattgefunden hätten. Denn damit wäre eine Unbelehrbarkeit und – wie es im Juristendeutsch heißt – schwere schädliche Neigungen nachgewiesen worden. Das hätte zwingend zu einer längeren Jugendstrafe geführt.

Die Belieferung der Jugendlichen in der Erziehungsanstalt aber hätte angeblich nach dieser Verurteilung stattgefunden. Diesen Vorfall aber bestritt der Angeklagte aufs heftigste.

Wohl sei er im Juli 2018 bei dieser Anstalt gewesen und habe – neben der heute 15-Jährigen – auch zwei weitere Mädchen dort getroffen. Auch sei man zu einem Sportplatz mit seinem Auto gefahren. Aber man habe dort lediglich gequatscht. Von Drogen sei nicht einmal die Rede gewesen.

Eines der Mädchen entlastete den Angeklagten, als Zeugin berichtete sie, dass sie keinen Drogenkonsum gesehen und auch selber keine Drogen genutzt hatte.

Die 15-Jährige, deren Chatnotizen dieses Verfahren ausgelöst hatten, konnte mit keinerlei belastbaren Fakten aufwarten. So waren die von ihr angegebenen Zeitabläufe widersprüchlich und auch etliche Details in sich unglaubwürdig erschienen. Dennoch beharrte sie auf ihrer ursprünglichen Aussage.

Der aktuelle Bewährungshelfer aus dem vorherigen Verfahren berichtete, dass der Angeklagte sich etlichen Drogenscreenings unterzog und inzwischen nachgewiesenermaßen drogenfrei ist. Auch habe er seit Juli 2018 eine Lehrstelle – wo sein Lehrherr offenbar recht zufrieden mit ihm sei. Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Daniela Kauer, legte ein Schreiben des Rosenheimer Arbeitgebers vor, in dem jener mitteilte, dass er zwar erst im Nachhinein von den Verfehlungen seines Azubis von diesem erfahren habe. Dass der sich aber als ein so wertvoller und engagierter Mitarbeiter erwiesen habe, dass er ihn trotz allem unterstütze und weiterhin beschäftigen wolle.

Die Staatsanwaltschaft wollte trotz alledem den Berichten der 15-Jährigen Glauben schenken und beantragte eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren, die nun nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Im Falle der Drogenabgabe an die Jugendliche verwies die Verteidigerin auf die Vielzahl von Widersprüchen und Ungereimtheiten in deren Aussagen und beantragte Freispruch.

Mädcheninternat?
Großräumig meiden

Das Gericht vermochte die Aussagen des Teenagers nicht für bare Münze zu nehmen und sprach den Angeklagten in der Sache frei. Allerdings erhöhte es die vorausgegangene Strafe auf nunmehr zwei Jahre. Nicht zuletzt die Mitteilung des Arbeitgebers aber hatte das Gericht bewogen, ein letztes Mal Gnade vor Recht ergehen zu lassen. „Aber sollten Sie noch einmal bei dem Mädcheninternat gesehen werden, so sperre ich Sie gnadenlos ein“, versprach Richter Kuchenbaur.

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