Zwei Plakate pro Gruppierung sind genehmigt

Kommunalwahlkampf wirft Schatten voraus – Wahlhelfer bekommen Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro

Eggstätt – Einstimmig endete der Beschluss für die Plakatierung bei der Kommunalwahl im kommenden Frühjahr: Zwei Plakate im Format A1 an den vier üblichen Werbeplätzen je Gruppierung, aber auch genügend Platz für die Landratskandidaten, wenn nötig mit einer Erweiterung. Auf Anfrage des Zweiten Bürge

Freitag, 2. Januar 2026

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