Zwei Plakate pro Gruppierung sind genehmigt
Kommunalwahlkampf wirft Schatten voraus – Wahlhelfer bekommen Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro
Eggstätt – Einstimmig endete der Beschluss für die Plakatierung bei der Kommunalwahl im kommenden Frühjahr: Zwei Plakate im Format A1 an den vier üblichen Werbeplätzen je Gruppierung, aber auch genügend Platz für die Landratskandidaten, wenn nötig mit einer Erweiterung. Auf Anfrage des Zweiten Bürge