Eggstätt – Einstimmig endete der Beschluss für die Plakatierung bei der Kommunalwahl im kommenden Frühjahr: Zwei Plakate im Format A1 an den vier üblichen Werbeplätzen je Gruppierung, aber auch genügend Platz für die Landratskandidaten, wenn nötig mit einer Erweiterung. Auf Anfrage des Zweiten Bürgermeisters Christian Glas (Freie Bürger Eggstätts, FBE war dies ein Thema während der Eggstätter Gemeinderatssitzung. Laut Bürgermeister Hans Schartner (Überparteiliche Wählergemeinschaft) sei dies sicher der Wunsch aller Fraktionen, die Gemeinde nicht zuzupflastern.
Gleichzeitig warnte er davor, die Plakate zu verschandeln. Ein solcher Akt werde mit einer Anzeige geahndet. Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser erklärte dazu, dass Werbung sechs Wochen vor der Wahl üblich sei. Robert Langl (CSU) hakte nach, ob man als Privatmensch keine Handhabe gegen andere Wahlplakat-Lokationen habe. Schartner und Kaiser beantworteten dies mit einem entschiedenen Nein.
Kaiser zufolge müsse die Straßenverkehrsordnung dahingehend beachtet werden, dass es keine Sichtbehinderung gebe. Thomas Nitzinger (FBE) hakte nach, ob die Regelung für alle Ortsteile gelte. Kaiser erklärte, dass dafür eine Plakatierungssatzung nötig sei. Bislang habe es hier ein „gentlemen’s agreement“ gegeben, das „bislang auch so gepasst“ habe. Glas erklärte, er vertraue darauf, dass es auch dieses Mal funktioniere.
Seine Frage, wie es dann mit der Werbung für die Kreistagskandidaten aussehe, beantwortete Schartner mit dem Vorschlag zwei Plakate je Ort und je Gruppierung. Notfalls werde der Werbeplatz erweitert, fügte Kaiser hinzu.
Diesem Beschlussvorschlag folgten die Gemeinderäte ohne Gegenstimme. Ein weiterer Punkt war das Erfrischungsgeld, das den Wahlhelfern zusteht.
Bisher habe es für diesen ehrenamtlichen und aufwendigen Einsatz 30 Euro gegeben, so Schartner. Er könne sich deshalb eine Erhöhung durchaus vorstellen. Thomas Nitzinger (FBE) widersprach: „30 Euro müssen reichen.“ Auch Robert Langl (CSU) schloss sich dieser Ansicht an.
Geschlossen stimmten die Gemeinderäte daraufhin für ein Beibehalten der 30 Euro an Erfrischungsgeld sowie einer Entschädigung in Höhe von 15 Euro für die Helfer, die erst abends zur Stimmenauszählung kommen. elk