Ja zum Datenschutz auf Landkreisebene

von Redaktion

Halfinger Gemeinderat will mit Entscheidung Verwaltungsaufwand verringern

Halfing – Dem Vorschlag des Gemeinschaftsvorsitzenden und Halfings Ersten Bürgermeister Peter Böck (CSU) folgend, stimmten die Vertreter der Gemeinden Halfing, Schonstett und Höslwang für die Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter des Landkreises Rosenheim und der Städte, Märkte und Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Rosenheim“. Damit sprachen sie sich auch für einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten und eine Datenschutzkoordinatorin aus.

Der Datenschutzbeauftragte werde sich um die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit der angeschlossenen Gemeinden kümmern, so Böck. Dem gemeinsamen Vorgehen aller Landkreisgemeinden stehe schon allein wegen der Synergieeffekte nichts im Wege. Seit Mai 2018 kommt die EU-Datenschutzreform zum Tragen, die umfangreiche Änderungen datenschutzrechtlicher Regelungen im Bundes- und Landesrecht und damit Anpassungen der Datenschutzpraxis öffentlicher Stellen zur Folge hat. Bislang hätten bereits 28 Kommunen zugesagt. Eine interkommunale Zusammenarbeit erleichtere die Administration und sei „eine gute Sache“, warb Böck. Der Landkreis übernehme 30 Prozent der Kosten, der Rest werde auf die teilnehmenden Gemeinden je zur Hälfte nach Anzahl und Einwohnerzahl umgelegt. Auf die VG Halfing kämen bei einer Zustimmung rund 2900 Euro pro Jahr an Kosten zu.

Peter Aicher (CSU) von der Gemeinde Halfing empfahl ebenfalls einen Beitritt, um „die Bürokratie mäßig moderat für die Kommunen zu halten.“ Die Mitglieder der VG Halfing stimmten der Zweckvereinbarung einstimmig zu. Bisher war Anna Thaller zur Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Edling bestellt gewesen. Aufgrund der Teilnahme an der Zweckvereinbarung ist ein neuer Datenschutzbeauftragter zu bestellen, laut Böck eine Formalie. Mit Wirkung zum 1. Januar wird Markus Schwarzenböck – er ist der Datenschutzbeauftragte für die Kommunen im Landkreis Rosenheim – auch für die VG Halfing entsprechend der Aufgaben laut der Zweckvereinbarung zuständig sein. Verantwortlich für die Belange der VG bleibt die Gemeinde, für die bessere Bündelung der Aufgaben und Anfragen wird als Ansprechpartnerin Anna Thaller ernannt. Der Beauftragung von Schwarzenböck und Thaller wurde von den Anwesenden zugestimmt.elk

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