Stephanskirchen – Die Datenschutzgrundverordnung, im Mai von der EU erlassen, hat schon an den verschiedensten Stellen für Haareraufen gesorgt, auch in so mancher Gemeinde.
Der Landkreis Rosenheim hat unter anderem deswegen beschlossen, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu verpflichten. Damit könne einerseits ein einheitliches Niveau erreicht werden, so die Ansicht des Landratsamtes, zum anderen sparen sowohl der Landkreis als auch die teilnehmenden Gemeinden mit einer Zweckvereinbarung Geld und Nerven, mindern den bürokratischen und personellen Aufwand.
28 Kommunen beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Rosenheim haben die Teilnahme an der Zweckvereinbarung bereits zugesagt. Sieben weitere sind derzeit noch an externe Dienstleister gebunden, wollen dann aber auch einsteigen. Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte, der Landkreis hat Markus Schwarzenböck mit der Aufgabe betraut, sitzt im Landratsamt. Finanziert wird er zu 30 Prozent vom Landkreis, zu 70 Prozent von den Kommunen. Für Stephanskirchen bedeutet das jährliche Ausgaben von 4000 bis 4500 Euro. Und für Elisabeth Freund, dass sie wieder mehr Zeit für ihre Arbeit im Stephanskirchener Standesamt hat. Sie bleibt allerdings örtliche Ansprechpartnerin für Fragen des Datenschutzes innerhalb der Gemeindeverwaltung. Bürgermeister Rainer Auer wurde in der Gemeinderatssitzung einstimmig ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterschreiben. Sie wird für Stephanskirchen ab dem 1.Januar 2020 gelten. syl