Feuerwerksverbot am Samerberg

von Redaktion

Samerberg – Die Gemeinde weist darauf hin, dass aufgrund einer Verordnung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr an bestimmten Plätzen verboten ist. Dazu zählen der Dorfplatz Törwang, der Kirchplatz Grainbach und die Bereiche um die Kirchen in Roßholzen und Steinkirchen. Auch in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden gilt das Verbot.

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