Neue Satzung für „Landlmühle-Süd“

von Redaktion

Gemeinderat Stephanskirchen stimmt zu

Stephanskirchen – Keine Erweiterung, sondern eine eigene Ortsabrundungssatzung gibt es für die weiteren Vorhaben im Ortsteil Landlmühle.

Im Juli hatte der Gemeinderat beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Landlmühle neu aufzustellen und zu erweitern, um Tagespflege, Hundeschule, Speedkletter- und Freiluft-Boulderwand sowie Stellplätze einzubeziehen (wir berichteten). Die Bauverwaltung der Gemeinde hielt Rücksprache mit dem Landratsamt – das die erweiterte Ortsabrundungssatzung genehmigen müsste. Der Sachbearbeiter des Landratsamtes schlug vor, die Ortsabrundungssatzung Landlmühle zu belassen und für die weiteren Bereiche eine neue Ortsabrundungssatzung „Landlmühle Süd“ zu erlassen. Deren Entwurf ist fertig, umfasst auch notwendige Ausgleichsflächen und ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt bereits abgestimmt, wie Christian Hausstätter von der Verwaltung bekannt gab. Der Gemeinderat sprach sich diskussionslos mehrheitlich für den Entwurf aus, acht Räte votierten dagegen.

Jetzt werden die Träger öffentlicher Belange und die Bürger beteiligt, können Einwände und Anregungen abgeben. syl

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