Brannenburg – Aufgrund aktueller Urteile ist auch in der Gemeinde Brannenburg ein Neuerlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer notwendig. Um sich einen Überblick über den Wohnungsmarkt zu verschaffen und ortsübliche Vergleichsmieten für Zweitwohnungssteuerfälle festzustellen, hat die Kommune eine freiwillige Mietpreis-Umfrage gestartet. Der Gemeinderat beschloss jüngst mit einer Gegenstimme, die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer ab 1. Januar von zehn auf zwölf Prozent des jährlichen Mietaufwands festzulegen. mc