Widerrechtliche Feuerwerke strafbar
Flintsbach – Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr auf dem Petersberg und der Hohen Asten aus brandschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro je Einze