Bad Feilnbach – Die Bewegungen an der Hauptrutschung am Brechries gehen konstant und nur langsam weiter. Das bedeutet, dass derzeit am Oberhang durch die langsamen Bewegungen, abgesehen von einem Restrisiko, keine Gefahr mehr abzusehen ist: So lautete das Fazit des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Bekanntlich hatte hier die Gemeinde Bad Feilnbach im Frühjahr 1998 eine Verordnung über das Betreten und Befahren von Grundstücken im Bereich des Gebietes Brechries im Jenbachtal erlassen und diese Verordnung mit Änderungsverordnungen 2000 und 2001 zur Eingrenzung des Gefahrenbereichs aktualisiert.
„Das Landratsamt hat uns nun mitgeteilt, dass diese Verordnung kraft Gesetzes außer Kraft tritt, da sie die Geltungsdauer von 20 Jahren überschritten hat“, so Bürgermeister Anton Wallner (CSU).
Zur Klärung der sicherheitsrechtlichen Gefahren und ob ein erneutes Betretungsverbot erlassen werden muss, hat die Verwaltung eine Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Umwelt als Fachbehörde angefordert, die soweit grünes Licht gab. Das einzige Manko ist an der Stirn der bewegten Masse, wo permanent mit Steinschlag oder sogar Felssturz zu rechnen ist. Betroffen ist neben dem ohnehin kaum begehbaren Steilbereich allerdings nur das Bachbett. „Da aber nicht auszuschließen ist, dass Personen den Gefährdungsbereich im Bachbett zum Aufenthalt nutzen, sollte hier zumindest ein deutlicher Hinweis auf eine akute Steinschlaggefahr erfolgen“, so Wallner.
Nach einer Ortsbesichtigung, an der auch Geschäftsstellenleiter Andreas Lukas teilnahm, sind sich die Verantwortlichen einig, dass eine erneute Verordnung mit Betretungsverbot nicht mehr verhältnismäßig ist. Die Anbringung von Schildern mit Hinweis auf akute Steinschlaggefahr und Murenabgänge sei ausreichend. Gleiches empfahl auch Dr. von Poschinger vom Umweltamt.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, keine weitere Verordnung über ein Betretungsverbot im Bereich Brechries im Jenbachtal zu erlassen. Hinweisschilder mit akuter Steinschlaggefahr/Murenabgänge werden allerdings aufgestellt und zur zusätzlichen Sicherheit wird der Weg mit einer manuellen hölzernen Absperrung abgegrenzt.