Neubeuern – Gemäß allgemeiner Anordnung wegen der bestehenden Brandgefahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Marktplatzes, der Schule Schloss Neubeuern, in den Ortskernen von Altenbeuern und Altenmarkt sowie im Bereich von landwirtschaftlichen Anwesen und Gewerbebetrieben morgen, Dienstag, und am Mittwoch, 1. Januar, verboten.