Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat die achte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 60 „Högering“ gebilligt. Durch die Bebauungsplanänderung soll eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets erfolgen. Vom 10. Januar bis 10. Februar liegt die Planung in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09. im ersten Stock, für jedermann Einsicht aus. Während der Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.