Keine drei Vollgeschosse, keine Gauben

von Redaktion

Gemeinderat erteilt Absagen für Varianten zur Bebauung an der Marienberger Straße

Schechen – Der Gemeinderat ist grundsätzlich für die geplante Wohnbebauung an der Marienberger Straße, erteilt dennoch zwei neuen Varianten Absagen. Der Schechener Gemeinderat hat den Bauwerber und den Architekten eines geplanten Wohnprojektes an der Marienberger Straße mit umfangreichen Hausaufgaben nach Hause geschickt.

Nördlich des Grundstücks der Modest-Mitterhuber-Stiftung sollen Mehrfamilienhäuser entstehen. Dr. Max von Bredow von der Firma Quest AG und Eik Kammerl vom Architekturbüro Kammerl und Kollegen hatten dazu bereits im Dezember erste Ideen vorgestellt. Damals hatte sich das Gremium für eine Bebauung in U-Form auf der rund 2500 Quadratmeter großen Fläche ausgesprochen.

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Familien achten

Außerdem wünschte man sich im Gemeinderat, dass bei den Zuschnitten der Wohnungen mehr auf die Platzbedürfnisse von Familien eingegangen wird. Diese Anforderungen haben die Planer eingearbeitet und nun in der vergangenen Sitzung des Rates die Ergebnisse vorgestellt.

Sie präsentierten ein U-förmiges Gebäude sowie ein Längsgebäude an der Marienberger Straße. Beide verfügen nun über insgesamt 17 Wohnungen – bei der ursprünglichen U-Version wären es 20, bei der L-Version wären es 16 gewesen. Im Längsgebäude befinden sich pro Stockwerk zwei Wohnungen bei drei Geschossen. Drei davon verfügen über gut 60 Quadratmeter, drei davon sind etwa 85 Quadratmeter groß. Im U-Gebäude werden drei kleine Wohnungen, vier mittlere und vier große Wohnungen mit rund 110 Quadratmetern und vier Zimmern untergebracht. Der Wunsch des Gemeinderates, familiengerechte Wohnungen anzubieten, wurde damit umgesetzt.

Auch die nötigen Stellplätze konnten die Planer nachweisen. Von den 34 nötigen Parkplätzen befinden sich 29 in einer Tiefgarage und fünf oberirdisch. Auch damit zeigte sich das Gremium einverstanden.

Eine Diskussion entwickelte sich allerdings über die Grundflächenzahl (GRZ), die im Bebauungsplan mit 0,25 festgelegt ist und unter Berücksichtigung der Tiefgarage um 0,35 überschritten wird.

Das lasse sich lösen, zeigten sich die Planer überzeugt. Zum einen sei in den Wert die geplante Abstandsfläche nicht einberechnet, zum anderen sei es denkbar, Grund zuzukaufen, falls nötig und wenn sich die Eigentümer dazu bereit erklärten. Auf dem insgesamt rund 3500-Quadratmeter großen Grundstück werden 2500 Quadratmeter bebaut, 1000 Quadratmeter bleiben grün.

Ein Knackpunkt war schließlich die Höhe des Längsgebäudes. Laut Architekt Kammerl wünscht sich der Bauwerber einen Ausbau mit drei Vollgeschossen. Das würde eine Firsthöhe von 8,90 Metern und einer Wandhöhe von 7,20 Metern bedeuten.

Alternativ gäbe es die Möglichkeit einer höhenreduzierten Variante mit einer Firsthöhe von 7,70 Metern, einer Wandhöhe von sechs Metern und sechs Dachgauben. Das U-Gebäude verfügt über eine Wandhöhe von neun Metern im östlichen Bereich. Welche Variante also soll es werden?

Maria Ganslmaier-Hainzl (SPD) fand, dass es „schon ein riesen Haus“ würde und man doch die bäuerliche Struktur wahren wolle.

Ein so hohes Gebäude direkt an der Straße, diese Höhenentwicklung bei der Bebauung war einigen Gemeinderatsmitgliedern ein Dorn im Auge. Doch auch die höhenreduzierte Variante hatte Kritiker. „Gauben lehne ich ab“, meinte Gemeinderatsmitglied Ludwig Lindinger (Parteifreie), der sich mit der Bebauung an sich aber „gut anfreunden“ konnte. Peter Schlaipfer betonte, dass man die Gauben von der Straße aus nicht sehen würde. Bürgermeister Hans Holzmeier hatte sich schon in der vergangenen Sitzung für die ganz andere Variante ausgesprochen. „Mir ist das zu massiv“, sagte er. Bauwerber von Bredow betonte, dass es nicht sein Anliegen sei, mit möglichst vielen Wohnungen mehr Geld herauszuholen.

In Zeiten von Wohnungsmangel sei aber auch der Auftrag, den die Regierung so ausspreche, Flächen maximal zu nutzen. Er meinte auch, dass sich Menschen in vollausgebauten Dachwohnungen wohler fühlten als in solchen mit Gauben. Der Gemeinderat blieb dennoch zweigespalten. Und das sogar ziemlich exakt: mit sieben zu neun Stimmen sprach sich das Gremium zunächst gegen die vollausgebaute Variante aus.

Mit ebenfalls sieben zu neun Stimmen erteilte der Rat danach der höhenreduzierten Gauben-Variante die Absage. Grundsätzlich aber unterstützt man das Projekt. Mit zwei Gegenstimmen wurde dem Antragsteller die notwendige Änderung des Bebauungsplanes für sein Projekt in Aussicht gestellt. Die Planer haben nun erneut schwierige Hausaufgaben vor sich: Sie müssen eine neue Variante erarbeiten, etwa ein zweigeschossiges Gebäude mit klassischem Dachgeschoss.

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