Mehrfamilienhaus statt Seniorenheim

von Redaktion

Eggstätter Gemeinderat stimmt Änderungen des Bebauungsplans zu

Eggstätt – Einstimmig genehmigten die Eggstätter Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Chiemseestraße. Seit knapp einem Jahr beschäftigt sich das Gremium mit diesem Antrag, der Neubau umfasst bezahlbare, barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen von 45 bis 80 Quadratmetern, eine Tiefgarage samt Aufzug und ausreichend Stellplätze auf dem 2099 Quadratmeter großen Anwesen.

In der jüngsten Sitzung ging es um die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Bürgern. Für die zahlreichen Zuhörer, die der Sitzung beiwohnten, wurde es eine lange halbe Stunde, denn Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser verlas alle eingegangenen Stellungnahmen. Dem Einwand der Unteren Naturschutzbehörde, eine SAP-Prüfung (Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt, ob Verbotstatbestände gegeben sind. Diese sogenannten Verbotstatbestände beinhalten bei den Tieren ein Tötungs- und Verletzungsverbot, ein Störungsverbot für bestimmte Zeiten zum Beispiel Brutzeiten oder Winterruhe) und ein Verbot der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (zum Beispiel Bäumen und Baumhöhlen). Bei den Pflanzen besteht ein Verbot zur Entnahme, Beschädigung und Zerstörung. (Anm. der Red.) Dem hielt Planer und Architekt Franz Fuchs aus Kolbermoor entgegen, dass diese Forderung unverhältnismäßig sei. Bei einer Begehung am 10. Januar dieses Jahres hätten Experten festgestellt, dass sich hinter den Fensterläden keine Fledermäuse einquartieren. Das Wasserwirtschaftsamt forderte weiter hydraulische Untersuchungen, die Planer Fuchs als überflüssig bezeichnete. Der Hinweis, eine überhöhte Einfahrtsschwelle an der Einfahrt zur Tiefgarage einzubauen, werde mitaufgenommen. Das Erzbischöfliche Ordinariat befand das Bauvorhaben „zu massiv und zu hoch“. Auch einige Bürger bekundeten Unmut über das große Bauvorhaben. So war von Verschattung die Rede, genauso wie von der Gefahr eines ansteigenden Grundwasserpegels und einer Minderung des Wohn- und Immobilienwertes. Ausführlich erklärte Kaiser das Bauvorhaben mittels eines sogenannten Systemschnitts, bei dem sich Bestandsgebäude und Neubau gegenüberstehen und überlagern. Kaiser zeigte auf die unterschiedliche Wand- und Firsthöhe bei beiden Gebäuden und die Höhenlage. Laut Planer Fuchs liege „die geplante Neubebauung damit höhenmäßig ähnlich beziehungsweise unterhalb der absoluten Höhen des Bestandsgebäudes“ und „Grundfläche und GRZ der Neuplanung liegen knapp unter den Werten der Bestandsbebauung“. Ein weiterer Einwand, den mehrere Bürger vortrugen, bezog sich auf die Hecken an den Nachbargrenzen. Hier empfahl Fuchs, die bestehenden Hecken als erhaltenswerten Bestand in der Freianlagenplanung zeichnerisch festzuhalten und „die bisherige private Vereinbarung mit dem Vorbesitzer zum Erhalt der Hecke auf der Grundstücksgrenze aufrechtzuerhalten“. Eine weitere Forderung betroffener Anwohner war, dass die Gemeinde sicherstellen soll, „dass die neue Wohnung auch wirklich als zusätzliche Wohneinheiten verfügbar sind… und nicht als Zweitwohnungen zweckentfremdet werden“. Hierzu antwortete Fuchs, dass sich der Bau von Zweitwohnungen bauplanungsrechtlich nicht verhindern lasse. Stephan Fronhöfer (Freie Bürger Eggstätts, FBE) erklärte, dass die Thematik Zweitwohnungen und Nachverdichtung dringlich sei. Er bitte, dies in einer der kommenden Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen. Kaiser stellte abschließend fest, dass es keiner Änderungen in den Festsetzungen bedürfe und dass der Gemeinderat den Satzungsbeschluss fassen könne. Eine Ansicht, die die Gemeinderäte ohne weitere Nachfragen teilten. Einstimmig erteilten sie dem Satzungsbeschluss ihre Zustimmung. elk

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