Aus für die Biberstaudämme

von Redaktion

Gemeinderat Eggstätt verweist auf Sondergenehmigungen für das Entfernen

Eggstätt – Dem Antrag von 26 Grundstückseigentümern und Pächtern folgend, stimmten alle Eggstätter Gemeinderäte in ihrer Sitzung für die Freihaltung des Entwässerungsgrabens vom Hofsee zum Liensee von Biberstaudämmen.

In dem Antrag heißt es unter anderem, dass der Entwässerungskanal im gemeindlichen Eigentum teilweise verrohrt und teilweise offen zum Liensee führt. Ein Biberstaudamm nördlich der Brücke an der Seeoner Straße überschwemme gewerblich und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im östlichen Teil der Gemeinde und mache diese „unnutzbar“, was laut Antragstellern einer Grundstücksenteignung gleichkomme. Es gebe, so das Schreiben, „Sondergenehmigungen zur Entfernung von Bauten und zur Entnahme von Bibern, wenn es um Klärwerke und Hochwasserbebauung gehe.“ Gleichzeitig würden aber Biberdämme durch die Untere Naturschutzbehörde geschützt, bei deren Entfernung Strafanzeigen angedroht würden. In dem Schreiben heißt es abschließend, dass sich der Vorstand des Wasser- und Bodenverband Ischler Achen (WBV), der zusammen mit seiner Vormundschaft ehrenamtlich die Pflege und Räumung der Gewässer durchführt, nicht mehr bereit erklärt, die ehrenamtliche Arbeit fortzusetzen. Ende November habe es einen Ortstermin mit dem stellvertretenden Landrat Josef Huber und Vertretern von Gemeinde, Unterer Naturschutzbehörde sowie des WBV gegeben, so Bürgermeister Hans Schartner. In dem Protokoll, vom Gebietsbetreuer Eggstätt-Hemhofer Seenplatte und Seeoner Seen Patrick Guderitz erstellt, heißt es als Fazit: „Es besteht Einigkeit darüber, dass der Damm im Abschnitt Liensee ab 1. April zeitnah entfernt wird. Das Drainage-Rohr verbleibt dabei im Bachbett. Referenzpunkt für den zukünftigen Wasserstand ist das Notüberlauf-Rohr der Kläranlage. Der genaue einzustellende Wasserstand wird vor Ort festgelegt. Eine Bypass-Lösung (als solche wird die Öffnung einer Gewässerschleife um den bestehenden Biberdamm in dem Protokoll bezeichnet, Anm. der Red.) soll gemeinschaftlich weiterentwickelt werden.“ Laut Schartner enthalte das Protokoll zwei Absichtserklärungen. Der Gemeinderat solle den Antrag der Eggstätter unterstützen, so sein Vorschlag. Stephan Fronhöfer (Freie Bürger Eggstätts, e.V., FBE), zudem auch Zweiter Vorsitzender des WBV, erklärte, dass Artenschutz wichtig sei, aber genauso wichtig sei auch der Schutz von Eigentum.

Zudem betreffe das Biber-Problem auch die Kläranlage. In einer langen Debatte wurden verschiedene Ansichten und Vorschläge laut. Christian Glas (FBE) forderte, fachliche Einkünfte bezüglich des Klärwerks und einer potenziellen Überflutung einzuholen. Hans Plank (CSU) begrüßte zwar den Vorschlag eines Gutachtens, sagte aber auch, dass Kläranlagen ein Klappensystem hätten, um ein Überlaufen des Abwassers zu verhindern. Thomas Nitzinger (FBE) warb für ein „Rausreißen des Damms“ spätestens zum 1. April und dass man das Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt suchen solle. Fronhöfer erklärte, dass das Pflegen und Räumen der Gewässer Handarbeit bleibe und nach wie vor ehrenamtlich ausgeführt werde. Die Aufwendungen in Höhe von 2000 Euro, die im vergangenen Jahr angefallen sind, seien bislang nicht abgegolten worden. Plank stellte die Frage in den Raum, wer für die Gewässerpflege verantwortlich sei. Hier gehe es um Gewässer dritter Ordnung. Er stellte die Fragen: „Was passiert, wenn der Vorstand des WBV aufhört?“ und ob der Verband aufgearbeitet sei. Bürgermeister Schartner erklärte hierzu, dass er von einem Rücktritt beim WBV nichts wisse, aber dass er die Debatte mit einem Beschlussvorschlag beenden wolle. Dieser lautet: „Der Gemeinderat unterstützt die Eingabe der Grundstücksanlieger und Pächter vom 27.12.2019 und spricht sich dafür aus, dass vom Hofsee bis zum Liensee sämtliche Biberdämme zeitnah entfernt werden. Es soll erreicht werden, dass neugebaute Dämme ohne Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim ebenfalls sofort entfernt werden können. Durch Biberstaudämme darf keine Beeinträchtigung des Notüberlaufrohres an der Kläranlage erfolgen.“ Ohne weitere Diskussionen stimmten alle Gemeinderäte diesem Beschlussvorschlag zu.

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