Wohnen neben Gewerbe und Festmist

von Redaktion

Gemeinderat billigt Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Moosen Nord-West

Riedering – Einstimmig genehmigten die Gemeinderatsmitglieder in ihrer jüngsten Sitzung den vorliegenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan für Moosen Nord-West, der den Gemeinderat schon seit Längerem beschäftigt.

Architekt und Stadtplaner Ferdinand Feirer-Kornprobt fasste dafür die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, die eine Abwägung erforderlich machten.

Nur zwei Änderungen im Flächennutzungsplan seien erforderlich, so der Fachmann. Den Einwendungen der Abteilung Bauleitplanung des Landratsamtes folgend, werde das Mischgebiet in Moosen Nord erweitert und die südöstlichen Flächen von Moosen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Gewerbebetrieb
hat Bestandsschutz

Auf die Einwände eines Bürgers hinsichtlich eines Betriebes erwiderte der Architekt, dass „… bei mehrfachen Begehungen kein Betrieb festgestellt werden konnte und andererseits eine Situierung eines einzelnen Gewerbebetriebs inmitten einer Wohnbebauung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht ganz unproblematisch zu bewerten ist.

Unabhängig davon hat natürlich der Betrieb grundsätzlich Bestandsschutz.“ Demzufolge werden die vier betroffenen Grundstücke als Mischgebiet dargestellt. Die Gemeinderäte folgten dem Beschlussvorschlag und billigten die Abwägungen.

Auch zum Bebauungsplan waren einige Stellungnahmen eingegangen. Die Regierung von Oberbayern merkte an, dass „aufgrund der Ortsrandlage und der teilweisen Überschneidung mit dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Simssee und Umgebung einschließlich Priental“ bei Bauvorhaben auf eine schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu achten“ sei und dass unzulässige Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen seien. Feirer-Kornprobst erklärte hierzu, dass schon im Vorfeld eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Bauaufsichtsbehörde erfolgte und dass aufgrund der Regelungen des Bebauungsplans keine unzulässigen Einzelhandelsagglomerationen entstehen werden. Demzufolge sei eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich. Der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes entsprechend werden vorsorglich die Festsetzungen zur Ausgleichsfläche als wechselfeuchte Retentionsmulden im Bebauungsplan beibehalten und nach den Anmerkungen des Hoch- und Tiefbauamtes wird der Bebauungsplan dahingehend ergänzt, dass ein Sichtdreieck von drei auf 70 Meter eingezeichnet wird.

Die Abteilung „Technischer Immissionsschutz“ merkte an, dass südwestlich des Plangebietes ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Pferdehaltung liegt und sich unter anderem ein Festmistlager in 15 Metern Abstand von einem bestehenden Gebäude befindet. Dementsprechend werde, so Feirer-Kornprobst, im Plan festgesetzt, dass im westlichen Bereich des Baufensters beziehungsweise des bestehenden Gebäudes, der nicht zum Wohnen genutzt wird, auch keine Wohnnutzung zulässig ist, um die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Der Bund Naturschutz, Ortsgruppe Stephanskirchen-Riedering, erklärte, dass ein von der Gemeinde angelegter, geschlossener, fünf Meter breiter Gehölzgürtel zur Ortsrandeingrünung effektiver und sinnvoller wäre. Diesem Vorschlag hielt der Architekt in seiner Abwägung entgegen, dass diesem nicht zu folgen sei, „da dies für alle vergleichbaren Flächen anzuwenden wäre und letztendlich arbeitstechnisch, wirtschaftlich und logistisch nicht von der Gemeindeverwaltung zu bewältigen ist.“

Bäume sind nicht
im Bebauungsplan

Eine Stellungnahme von einem Bürger sah eine Herabstufung der Biotopzone durch den Bebauungsplan gegeben. Zudem seien „eine Birke, eine Schwarzerle und ein Walnussbaum (im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Moosen Nord II als zu erhalten festgesetzt beziehungsweise zu pflanzend ausgewiesen) … in der Bestandsaufnahme für den Bebauungsplan Moosen Nord-West nicht erfasst worden.“ Dieser Stellungnahme entgegnete der Architekt, dass der vorhandene Bestand an Flora und Fauna nicht angetastet oder in irgendeiner Form beeinträchtigt werde und dass die als zu erhalten festgesetzten Bäume nicht innerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans sind, sondern auf den östlich angrenzenden Grundstücken.

Ergänzungen
werden eingearbeitet

Die Räte folgten dem Beschlussvorschlag und billigten alle Abwägungen einstimmig. Sobald die vom Gemeinderat Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet sind, wird der Plan für Moosen erneut ausgelegt, um Stellungnahmen einzuholen.

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