Zum Beitrag im Leserforum der CSU-Kandidatin Karin Omerzu-Ruthus „Von 100 und 44 %“ im Lokalteil:
Als CSU-Gemeinderatskandidatin sollte man wissen, dass es verschiedene Ebenen der Verschuldung in einem Haushalt gibt. Der Kernhaushalt – dieser wird vom Bayerischen Landesamt für Statistik erfasst – zweitens der Kernhaushalt zuzüglich Verbindlichkeiten der kostentragenden Einrichtungen und als dritte Größe der Kernhaushalt inklusive kostentragender Einrichtungen plus Eventualverbindlichkeiten. Die letzte Größe stellt die anteilsmäßige Haftung für die Schulden der Zweckverbände dar. Gerade die CSU legt immer Wert auf die Einbeziehung dieser Eventualverbindlichkeiten zur Ermittlung der Gesamtverschuldung. Eine Zusammenfassung der Zusammenhänge ist wunderbar nachzulesen in dem gut recherchierten Bericht des OVB vom 18. Januar. Hier wird auch eine entsprechende Bestätigung des Landratsamtes zur angespannten Finanzsituation für die Haushalte 2013 und 2014 der Gemeinde mit Zahlen zitiert. Wer rechnen kann, kann die Abschmelzung der Gesamtverschuldung von 11,5 Millionen Euro (inklusive Kassenkredit von 1,2 Millionen Euro) auf 6,5 Millionen Euro Ende 2019 ermitteln. Warum Frau Omerzu-Ruthus Vergleiche zwischen 2013 und 2018 zieht und dabei gerade als CSU-Vertreterin nur den Kernhaushalt betrachtet, entzieht sich jeder Logik. Jedem Bürger ist hinlänglich bekannt, dass die Legislatur am 1. Mai 2014 (nach Verabschiedung des Haushaltes 2014) begonnen hat und am 30. April 2020 enden wird. Auf Basis dieser Faktenlage die Ehrlichkeit eines Bürgermeisters in Zweifel zu ziehen, ist unredlich. Es entspricht nicht dem eingeforderten respektvollen Umgang miteinander. So bleibt zu hoffen, dass sich der Wähler von dieser Augenwischerei nicht täuschen lässt und erkennt, wer hier mit zweierlei Maß misst, sodass er sich entsprechend für einen glaubwürdigen Kandidaten entscheidet.
Rosemarie Paul
Aschau