Flintsbach – Die Schuleinschreibung an der Grundschule Flintsbach, Kirchplatz 10, findet am Mittwoch, 11. März, in der Zeit von 14.30 bis 17 Uhr statt. Schulpflichtig nach derzeit gültiger Rechtslage sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 sechs Jahre alt werden. Durch den Einschulungskorridor können die Erziehungsberechtigten von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, auf der Basis einer Beratung und Empfehlung durch die Grundschule entscheiden, ob diese bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden. Dabei durchläuft jedes Kind das Anmeldeverfahren. Wenn die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben werden soll, müssen die Erziehungsberechtigten dies der Schule bis spätestens 14. April des Jahres schriftlich mitteilen. Eine Zurückstellung im darauffolgenden Schuljahr ist nicht möglich. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, werden erneut eingeschrieben. Der Rückstellungsbescheid ist zur Schuleinschreibung mitzubringen. Auf Antrag können auch Kinder eingeschrieben werden, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember sechs Jahre alt werden. Zur Schuleinschreibung sind Geburtsurkunde (Stammbuch), die Bescheinigung der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes und ein Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden mitzubringen.