Eggstätt – Für unwirksam muss der Bebauungsplan Birner Leitn (Ortsteil in Eggstätt) erklärt werden, da „im Jahr 1994 keine Ausfertigung des Planes vor der Veröffentlichung erfolgte. Da er somit nicht wirksam in Kraft gesetzt worden war, kann er nicht angewandt werden“, so das Sachgebiet Bauleitplanung des Rosenheimer Landratsamtes in einem Schreiben an die Verwaltung.
Bürgermeister Hans Schartner (ÜWG) fasste die Informationen aus dem Landratsamt in der Gemeinderatssitzung zusammen. Bebauungspläne mussten zum damaligen Zeitpunkt noch vom Landratsamt genehmigt werden, eine sogenannte Prüfung der rechtlichen Verfahrensanordnungen. Der Bebauungsplan für das Eggstätter Gebiet kam „damals mit Siegel und Unterschrift eines Sachbearbeiters“ zurück, so Schartner.
Bei den nachfolgenden acht Änderungen des Bebauungsplanes seien keine Hinweise geäußert worden. Das Landratsamt habe weder auf diese allgemeine rechtsstaatliche Anforderung hingewiesen, noch betont, dass diese „grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Gemeinde“ liege.
Schartner erklärte weiter, dass auch eine Genehmigung durch das Landratsamt beziehungsweise die nachträgliche Anbringung eines Verfahrensvermerkes durch das Landratsamt nichts daran ändere. Deshalb müsse der Gemeinderat in einem ersten Schritt die letzte Änderung des Bebauungsplanes Birner Leitn für unwirksam erklären und in einem weiteren Schritt entscheiden, ob ein neuer Bebauungsplan für den Geltungsbereich erstellt werden solle. Er glaube nicht, „dass da große Ausreißer kommen.“
Peter Fenzl (CSU) sah dies ähnlich und befürwortete die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „mit maßvoller Nachverdichtung“. Christian Glas (FBE) schloss sich dieser Ansicht an, eine Nachverdichtung sei dringend, ebenso eine Gestaltungssatzung. Schartner wandte ein, dass man, um die Nachverdichtung des ganzen Viertels grundsätzlich zu regeln, eine Veränderungssperre erlassen müsse. Stephan Fronhöfer (FBE) hingegen befand, es gebe in dem Gebiet nicht mehr viele Möglichkeiten zur Nachverdichtung.
Schartner beendete die Diskussion mit dem ersten Beschlussvorschlag. Der Bebauungsplan Nummer acht „Birner Leitn“, bekannt gemacht am 28. Februar 1994, werde einschließlich der nachfolgenden Änderungen für unwirksam erklärt, die Unwirksamkeit sei bekannt zu machen.
Ein Vorschlag, dem die Gemeinderäte sich einstimmig anschlossen, genauso wie dem Beschlussvorschlag, einen neuen Bebauungsplan mit Berücksichtigung einer möglichen Nachverdichtung aufzustellen.
In der Entscheidung heißt es auch, dass der Erlass einer Veränderungssperre rechtlich erst dann möglich sei, „wenn die Gemeinde bereits Vorstellungen zur Planung hat. Für Bauvorhaben, die im Falle einer Veränderungssperre dem Planungsziel nicht widersprechen, kann eine Befreiung erteilt werden.“ elk