Die Villa Sonnenschein erhalten?

von Redaktion

Bürgerbegehren beschäftigt Eggstätter Gemeinderat – Antrag ist zulässsig

Eggstätt – Für die Durchführung eines Bürgerbegehrens – Erhalt des Kindergartens „Villa Sonnenschein“ am Mühlenweg – im Mai und für die Formulierung eines Ratsbegehrens in der kommenden Sitzung stimmte der Eggstätter Gemeinderat in seiner Sitzung.

Ein erster Antrag auf ein Bürgerbegehren wurde kurzfristig vor der letzten Gemeinderatssitzung zurückgezogen. Nun stand ein zweiter Antrag mit der Frage „Sind Sie dafür, dass der bestehende Kindergarten ,Villa Sonnenschein‘ amMühlenweg 9 erhalten bleibt?“ an.

Schon zwei
Infoveranstaltungen

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte samt Wohnungen an der Obinger Straße. Dieser sollte die ursprüngliche Überlegung, den gemeindlichen Kindergarten Villa Sonnenschein zu erweitern, ablösen.

Seit der Bekanntgabe des geplanten Neubaus gab es auch zwei Informationsveranstaltungen (wir berichteten mehrfach). Nun wurde ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens samt Unterschriftenliste mit 444 Unterschriften in der Verwaltung eingereicht.

In dem Schreiben, so Bürgermeister Hans Schartner (Überparteiliche Wählergemeinschaft) zusammenfassend, weisen die Unterzeichner auch darauf hin, dass die Unterschriftslisten den Datenschutz-Bestimmungen unterliegen.

Man wolle „persönlichen Anfeindungen sowohl den Verantwortlichen als auch den Unterzeichnenden gegenüber, wie beim letzten Mal, entgehen.“

Da weit über die erforderliche Mindestanzahl an Unterschriften (bis 10000 Einwohner braucht es eine Mindestanzahl von zehn Prozent an unterzeichnenden Einwohnern, Eggstätt hat derzeit rund 2450 Wahlberechtigte, Anm. der Red.) eingegangen seien, sei der Antrag für ein Bürgerbegehren zulässig.

Angesichts der anstehenden Kommunalwahlen empfehle die Verwaltung als Abstimmungsdatum den 10. Mai. Die Satzung für das Bürgerbegehren werde in der nächsten Sitzung beraten, ebenso Text und Inhalt eines Ratsbegehrens.

Hans Plank (CSU) erkundigte sich nach den im Schreiben geäußerten Anfeindungen und warum man den 10. Mai empfehle. Dies erfolge dann nämlich kurz nach Amtsantritt eines neuen Bürgermeisters und des neu zusammengesetzten Gemeinderates. Zudem sei man unerfahren mit Ratsbegehren in der Gemeinde.

Auch Christian Glas (Freie Bürger Eggstätts) befand den Termin als „unguten Termin: Da ist Muttertag“.

Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser erklärte, dass ein Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten zu erfolgen habe. Der 10. Mai liege damit gerade noch im Zeitrahmen. Kaiser wies darauf hin, dass nicht 444, sondern insgesamt 442 Stimmen, davon 29 ungültig, abgegeben worden seien. Trotzdem sei der Antrag rechtlich zulässig.

Bürgermeister Schartner sagte, dass Bürger, die den Antrag unterschrieben hätten, „massiv angegangen“ worden seien, betonte aber zugleich, dass die Gemeinde die Unterlagen nie herausgegeben habe.

Ohne Gegenstimme stimmten die Gemeinderäte darauf hin für den 10. Mai als Wahltag für das Bürgerbegehren. In einem zweiten Beschlussvorschlag stimmte das Gremium zu, ein Ratsbegehren in der nächsten Sitzung zu formulieren. elk

Ratsbegehren

Neben der Möglichkeit, dass Bürger einer Gemeinde direkt in Form eines selbst eingeleiteten Bürgerentscheids am politischen Entscheidungsprozess mitwirken, besteht auch die Ermächtigung für den Gemeinderat, Entscheidungen, für die er selbst zuständig ist, an die Bürger der Gemeinde abzugeben. Dies geschieht immer dann, wenn die örtlichen Politiker der Meinung sind, dass die Bevölkerung über eine Streitfrage abstimmen sollte. Die Gemeindevertretung beschließt dann von sich aus, einen von „oben initiierten Bürgerentscheid“ durchzuführen. Dies kann auch eine Gegenvorlage zu einem von den Bürgern initiierten Bürgerentscheid sein.elk

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